Urteil ist gesprochen
Aus versuchtem Mord wird Bewährung – Axtangriff war „nur“ gefährliche Körperverletzung

12.03.2020 | Stand 13.09.2023, 0:36 Uhr
−Foto: n/a

Es klang brachial, was die Staatsanwaltschaft hier angeklagt hatte. Am 19. Juli 2019 soll ein Angler in Kelheim mit einer Axt bei einer Kontrolle auf einen Fischereiaufseher losgegangen sein, um ihn zu töten. Und alles nur, weil ein Fisch (oder auch zwei) nicht ins Fangbuch eingetragen worden war, wie es eigentlich Pflicht ist. Jetzt fiel das Urteil vor dem Landgericht Regensburg!

Kelheim/Regensburg. Es war ein Prozess, der Schatten warf auf den Kreisfischereiverband Kelheim. Sind hier Kontrolleure unterwegs, die es mit dem guten Ton nicht ganz so ernst meinen? Kommen rechtswidrige Dinge bei den Kontrollen vor? Werden einzelne Angler schikaniert? Bestehen gar Ressentiment gegen nicht-deutsche Mitglieder? All diese Fragen lenkten oft von der eigentlich zu klärenden Tat ab: Hat ein damals 59-Jähriger am 19. Juli 2019 in Kelheim einen Fischereiaufseher mit einer Axt angegriffen in der Absicht, diesen zu töten? Nein, sagt die Kammer unter dem Vorsitz von Michael Hammer. Die sprach den Angeklagten am Donnerstagnachmittag, 12. März der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Statt der von Oberstaatsanwältin Ulrike Klein geforderten acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes wurden es am Ende ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Der Nebenklagevertreter hatte sich in seinem Plädoyer den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen und das Strafmaß ins Ermessen des Gerichtes gelegt. Die beiden Anwälte des 59-Jährigen, Jörg Sodan und Dr. Florian Münch, forderten eine Strafe „nicht über zwei Jahren“.

Die Kammer konnte letztlich keine Tötungsabsicht beim Angeklagten erkennen. Was blieb, ist die Körperverletzung – der Fischereiaufseher hatte durch die Auseinandersetzung doch einige Verletzungen davon getragen. Letztlich wertete das Gericht den Angriff und die Folgen als gefährliche Körperverletzung und verhängte eine Bewährungsstrafe. Der Verurteilte muss als Auflage einen Wohnsitzwechsel bei Gericht anzeigen.

Regensburg