Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Die Bitte um ein Nachtlager endet für 22-Jährigen im Gefängnis

05.02.2020 | Stand 01.08.2023, 11:55 Uhr
−Foto: n/a

Menschen ohne feste Unterkunft ein Nachtlager zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei. Am Dienstagabend, 4. Februar, machte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Regensburg allerdings eine Ausnahme.

REGENSBURG. Ein 22-jähriger Deutscher war gegen 19 Uhr an der Wache des Bundespolizeireviers erschienen und gab an, aus dem Bezirksklinikum entlassen worden zu sein und nun auf der Suche nach einer Unterkunft für die Nacht sei. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten dann erstaunt einen aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Wegen Hausfriedensbruchs hatte das Amtsgericht Cham den 22-Jährigen im November 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Als Ersatzfreiheitsstrafe wurden 40 Tage angeordnet. Wegen eines tätlichen Angriffes auf einen Vollstreckungsbeamten war der junge Mann zusätzlich zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Weil der Gesuchte die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, verhafteten die Beamten den Mann und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Damit waren das Problem der nächtlichen Unterkunft und die Frage nach dem derzeitigen Aufenthaltsort des 22-Jährigen gelöst ...

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