Urteil noch nicht rechtskräftig
Besonders schwere Vergewaltigung – 22-Jähriger muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

04.02.2020 | Stand 13.09.2023, 1:44 Uhr
−Foto: n/a

Das Landgericht Regensburg hat am Dienstagnachmittag, 4. Februar, einen heute 22-jährigen Mann zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er war wegen Vergewaltigung und Geiselnahme angeklagt. Verurteilt wurde er nun wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.

REGENSBURG Die 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg unter dem Vorsitz von Richter Georg Kimmerl hatte es seit dem 18. November 2019 mit einem Fall zu tun, der sich las wie in einem Krimi: Die Staatsanwaltschaft hatte dem zu Prozessbeginn noch 21-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 11. Mai 2019 seine Ex-Freundin in Nittendorf aufgesucht zu haben, nachdem er ihr nach der Trennung mehrfach nachgestellt hatte. In der Wohnung soll er die junge Frau mit einem Messer bedroht haben – letztlich, so die Anklageschrift, habe er seine Ex-Freundin zum Sex gezwungen. Nach der Vergewaltigung habe er die Frau aufgefordert, mit ihm im Auto wegzufahren, auch da habe er mit dem Messer gedroht. Nach einer kurzen Fahrstrecke habe die Frau angehalten und sei geflüchtet. Zahlreiche Anträge im Laufe des Prozesses forderten die Beteiligten – am Dienstag, 4. Februar, konnte schließlich das Urteil gesprochen werden.

Die Kammer sprach den Angeklagten schuldig. Er wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Rahmen der so genannten Adhäsionsklage erkannte die Kammer der Geschädigten Schmerzensgeld zu. Über die Höhe können sich die beteiligten Parteien außergerichtlich einig werden. Auch eine Feststellung der Höhe in einem Zivilprozess ist möglich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg