Urteil
Körperverletzung und eine Reihe anderer Straftaten – 23-Jähriger zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

15.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:28 Uhr
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Seit Donnerstag, 9. Januar 2020, musste sich am Amtsgericht Regensburg ein 23-jähriger Syrer verantworten. Ihm wurde eine Reihe von Sachverhalten vorgeworfen. Am Dienstag, 14. Januar 2020, wurde der Prozess fortgesetzt. Am Nachmittag fiel dann auch das Urteil.

REGENSBURG Im Stadtpark in Hemau soll der Angeklagte im April 2019 eine Gruppe Jugendlicher angegriffen haben. Mit einer zerbrochenen Bierflasche soll er zunächst in die Richtung der Jugendlichen gestochen und die Flasche später nach ihnen geworfen haben. Im Anschluss soll er den Roller eines der Jugendlichen beschädigt haben. Im Juni 2019 soll er Fußballspieler auf einem Sportplatz in Hemau angepöbelt haben, woraufhin er unter Zwang in Gewahrsam genommen wurde. In der Arrestzelle sei er schließlich richtig ausgetickt und „komplett in einer anderen Welt gewesen“. Er habe in der Zelle randaliert, die Toilettenspülung herausgerissen und um sich und gegen die Gitterstäbe geschlagen. Offenbar habe er sich dabei selbst verletzt, dann jedoch einen Polizeibeamten der Verletzung beschuldigt. Als sich der Angeklagte ein Stück Plastik an den Hals gehalten hat, sei er ins Bezirksklinikum eingeliefert worden, wobei er sich erneut massiv gewehrt habe. Im Juni 2019 soll er zweimal hintereinander über den Zaun einer Asylbewerberunterkunft in Regensburg gestiegen. Dabei soll er eine Schere mit sich geführt und einen Großeinsatz ausgelöst haben. Im Juli 2019 soll er in Regensburg für eine vollendete und eine versuchte Körperverletzung verantwortlich gewesen sein. Dabei soll er eine Whiskyflasche und ein Cuttermesser benutzt haben. Dem Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, mehrmals Polizisten tätlich angegriffen, beleidigt und bespuckt zu haben.

Der Prozess wurde am Dienstag, 14. Januar 2020, fortgesetzt. Hier beurteilte ein Sachverständiger, Facharzt Psychiatrie, eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit und beleuchtete die Biografie des Angeklagten, der hierzu auf Nachfragen des Sachverständigen Angaben machte. Dabei spielten schwierige Lebensumstände des Angeklagten in seinem Herkunftsland eine Rolle. Dort habe er offenbar bestimmte Verhaltensmuster sowie den Konsum von Suchtmitteln „erlernt“. Auf Nachfrage gab der Angeklagte an, „alle möglichen Drogen“ und „manchmal alleine eine Flasche Whisky am Tag“ konsumiert zu haben. Eine psychische Erkrankung oder einen übermäßigen Alkoholkonsum könne der Sachverständige allerdings ohne Belege nicht bestätigen. Beim Erstkontakt des Sachverständigen zum Angeklagten soll dieser „absolut kontaktgestört“ und in einem schweren Erregungszustand gewesen sein. Nachdem ihm eine geringe Menge Beruhigungsmittel verabreicht worden war, soll er allerdings wieder psychosefrei und ruhig gewesen sein. Seitdem er in Haft ist, wurde er auch nicht erneut auffällig. Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag auf Nachfrage zu seinem Zustand und gab an, in Haft, also seit sechs Monaten, keinen Alkohol mehr konsumiert zu haben. Dies sei für ihn wie eine Therapie, er wolle nun keinen Alkohol mehr anrühren.

Im Anschluss der Aussage des Sachverständigen wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers vorgetragen. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und falscher Verdächtigung sowie Hausfriedensbruchs und gefährlicher sowie fahrlässiger Körperverletzung, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Regensburg