Prozessauftakt
Prozess wegen Körperverletzung und Beleidigung – Angeklagter entschuldigt sich mehrmals

15.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:28 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwoch, 15. Januar 2020, begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 1981 geborenen Pakistaner. Laut Anklageschrift soll er seine Ex-Freundin beleidigt und misshandelt beziehungsweise verletzt haben.

REGENSBURG Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft neben der Beleidigung der Geschädigten durch Textnachrichten und der Verletzung der Geschädigten durch Schläge eine Reihe weiterer Sachverhalte vor. Er soll gegen Führungsanweisungen verstoßen und somit den Zweck der Führungsaufsicht gefährdet haben. Er sollte laut dieser Aufsicht jeglichen Konsum von Alkohol vermeiden, habe aber trotzdem Alkohol konsumiert, so die Anklage. Außerdem soll er zwei Mal Marihuana mit sich geführt haben. Des Weiteren soll er einen Polizeibeamten beleidigt und mehrere andere Personen beleidigt und ihnen gedroht haben. Ebenso wird ihm eine versuchte Körperverletzung vorgeworfen.

Die Kammer erklärte am Mittwoch, 15. Januar, beim Prozessauftakt, dass es sich um ein Gesamtverfahren handelt, das ursprünglich aus drei einzelnen Verfahren bestanden hatte. Im Anschluss folgte der rechtliche Hinweis, dass laut einer Sachverständigen auch eine Unterbringung in eine Erziehungsanstalt in Betracht gezogen werden könnte. Das Gericht erklärte weiter, dass es sich den Chatverlauf des Angeklagten und dessen Ex-Freundin genauer durchgelesen habe und der Chat auf beiden Seiten in positiver als auch in negativer Hinsicht sehr turbulent gewesen sei. Da hier die Rechtsfolgen gegenüber den Folgen der übrigen Taten nicht ins Gewicht fallen würden, beschloss die Kammer, diesen Teil der Anklage einzustellen.

Der Angeklagte äußerte sich zu den ihm vorgeworfenen Taten sehr ausführlich und kooperativ sowie geständig. Offenbar sollen schwierige Lebens- und Beziehungsverhältnisse zwischen dem Angeklagten und der Ex-Freundin geherrscht haben, so seine Aussage. Er habe mit seiner Ex-Freundin zwei gemeinsame Kinder, die er liebe und gerne wieder sehen möchte. Am Tag der ersten angeklagten Körperverletzung gegenüber der Ex-Freundin habe er sich mit dieser getroffen und ihr erklärt, dass er seine Kinder sehen wolle und Geburtstagsgeschenke gekauft habe. Der Angeklagte gab an, dass seine Ex-Freundin unter einer Schizophrenie leide und deshalb auch in Betreuung sei sowie Medikamente nehme. Sie raste oft völlig aus und sei in einer solchen Phase auch nicht zu stoppen. So sei es auch am Tag der Tat gewesen, seine Ex-Freundin sei sehr aufgebracht gewesen und habe ihn angeschrien. Daraufhin habe der Angeklagte sie mit der flachen Hand zurückgeschubst. Die Geschädigte sei dabei zu Boden gefallen, aber wieder aufgestanden, und habe dann das Handy des Angeklagten auf den Boden geworfen.

Zu den anderen Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte ebenfalls, bestätigte diese größtenteils und erklärte, dass er sehr betrunken gewesen sei und zudem zum ersten Mal in seinem Leben Crystal genommen habe. In mehreren Fällen habe er Personen beleidigt oder ihnen gedroht, dies sei nicht seine Art. So betonte er mehrmals, wie leid es ihm tue und dass er sich entschuldigen möchte. Ein Kriminalbeamter, der am Mittwoch als Zeuge aussagte, bestätigte, dass der Angeklagte nach seiner Beleidigung am nächsten Tag angerufen und sich entschuldigt hat. Vor Gericht tat der Angeklagte dies gegenüber dem Zeugen noch einmal.

Der Prozess wird am Donnerstag, 23. Januar 2020, fortgesetzt. Auch das Urteil ist für diesen Tag geplant.

Regensburg