Verfahren eingestellt
18-Jähriger zielte mit Feuerwerkskörper auf Polizisten – Gericht sieht „keine feindliche Absicht“

09.01.2020 | Stand 12.10.2023, 10:23 Uhr
−Foto: Foto: jb

Das Verfahren gegen einen heute 21-Jährigen, der in der Silvesternacht von 2017 auf 2018 mit einem Feuerwerkskörper auf drei Polizisten gezielt hatte, wurde am Donnerstag, 9. Januar 2020, vom Amtsgericht Regensburg eingestellt. Demnach waren sich die Richter einig, dass der Angeklagte zwar „etwas falsch gemacht hat und Polizisten gefährdet hat“, jedoch konnten sie bei dem jungen Mann keine feindliche Absicht feststellen. Auch seine Bemühungen in den vergangenen Monaten, „alles richtig zu machen“, stimmten die Richter milde.

REGENSBURG Am Donnerstag, 9. Januar 2020, musste sich ein heute 21-jähriger Afghane vor dem Amtsgericht Regensburg für seinen Angriff auf drei Polizeibeamte in der Silvesternacht 2017/2018 verantworten. Gemeinsam mit einer kleinen Gruppe hatte der damals gerade 18-Jährige auf dem Regensburger Domplatz ausgelassen Silvester gefeiert. Dabei hantierte der junge Mann wild mit Feuerwerkskörpern inmitten der großen Menschenmenge herum und schoss beispielsweise Raketen aus der Hand in die Luft. Drei Polizisten, die am Domplatz zur Überwachung der Feierlichkeiten eingesetzt waren, wurden auf das Treiben aufmerksam und beschlossen, um den jungen Mann selbst und umstehende Personen vor Verletzungen zu schützen, den 18-Jährigen zum Aufhören zu bewegen. Als einer der Polizisten den jungen Afghanen ansprach, lachte dieser nur und zielte mit einem stabähnlichen Feuerwerkskörper in Richtung der drei Beamten. Da der circa 40 Zentimeter große Feuerwerkskörper im Abstand von wenigen Sekunden – ein aussagender Polizist, der in einer zivilen Streife das Geschehen beobachtet hatte, schätzte in seiner Aussage vor Gericht im Abstand von fünf bis zehn Sekunden – Leuchtkugeln gerade herausschoss, flog die nächste Leuchtkugel nur knapp an den Polizeibeamten vorbei. „Wir haben uns recht geduckt“, erklärte der Polizeibeamte, der den Mann angesprochen hatte und als erster Zeuge im Prozess aussagte. Von einem wirklich zielgerichteten Anvisieren konnte auf Nachfrage des Anwalts jedoch keiner der drei aussagenden Polizeibeamten sprechen.

Im Anschluss warf der junge Mann den Feuerwerkskörper in die Luft, wo dieser erneut einen Leuchtschuss abgab; ebenso noch einen als er zu Boden fiel. Als die Polizeibeamten näher auf den Aggressor zutraten, um dessen Personalien aufzunehmen, machte sich dieser aus dem Staub. Der junge Mann rannte durch die Menschenmenge von dem vollen Domplatz in Richtung Westen und hängte dabei die drei uniformierten Beamten ab. Eine Gruppe ziviler Polizeibeamter hatte das Geschehen jedoch von der Weiten beobachtet und war dem Mann bereits auf den Fersen. Als dieser sich „sicher fühlte“ und seinen Lauf verlangsamte, ergriffen ihn die zivilen Beamten und brachten ihn in Handschellen zum Einsatzfahrzeug auf dem Domplatz zurück. Hier konnte sich der offenbar angetrunkene junge Mann plötzlich kaum mehr auf den Beinen halten und musste von den Beamten gestützt werden. Ein Alkoholtest ergab jedoch „lediglich“ einen Wert von umgerechnet 0,8 Promille. In diesem Zusammenhang gab der Anwalt des Angeklagten zu bedenken, dass dieser bis zu diesem Zeitpunkt noch nie wirklich Alkohol getrunken habe, und selbst eine „geringe“ Menge wohl ausgereicht hätte, um den jungen Erwachsenen zu enthemmen und in der Folge auch körperlich zu beeinträchtigen. Dagegen sprachen die Aussagen der Beamten, dass der junge Mann zuvor einen „sicheren Lauf“ und schnelle Reaktionen gezeigt habe. Ebenso zu bedenken gab der Anwalt, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt der deutschen Sprache wohl noch nicht wirklich mächtig gewesen sein soll, und die Aufforderungen der Polizeibeamten unter Umständen nicht vollständig verstanden haben soll.

Zuletzt wurde im Laufe der Gerichtsverhandlung der anwesende Erziehungsbeistand des jungen Afghanen in den Zeugenstand gebeten. Er gab an, den jungen Mann seit Winter 2017 zu unterstützen. Damals habe der 18-Jährige eine schwierige Phase durchlebt, sei obdachlos und arbeitslos gewesen. Aus einer Kellerwohnung, die er mit vier weiteren Landsleuten hatte teilen müssen, war er später in eine adäquate Wohnung gezogen. Im September 2019 hat er eine Ausbildung in der Jugendwerkstatt, einer kleineren Berufsschulklasse, begonnen und nimmt darüber hinaus zweimal pro Woche an Nachhilfeunterricht teil, um die vollkommen fehlende Schulbildung aufzuholen und später in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu kommen. Laut des Erziehungsbeistands zeige sich der Angeklagte seit der Zusammenarbeit „sehr motiviert“ und „sehr aufgeschlossen“ und bemüht, sich zu integrieren und ein unabhängiges Leben zu führen.

Die Bemühungen des jungen Angeklagten stimmten die Richter wohl milde, ebenso die Tatsache, dass der Angeklagte seither nicht mehr aufgefallen war. Sie erklärten das Verfahren für eingestellt. Zur Auflage machte das Gericht, dass der junge Man weiter mit seinem Erziehungsbeistand kooperiere. Darüber hinaus müsste er seine Ausbildung bei der Jugendwerkstatt zumindest weitere sechs Monate absolvieren. Sollte er sich in dieser Zeit erneut etwas zu Schulden kommen lassen oder die Stelle selbstverschuldet verlieren, würde das Verfahren wieder aufgenommen mit „spürbarer Ahndung“, wie der Richter mahnte. Sicherlich, der Angeklagte habe etwas falsch gemacht, habe Polizisten gefährdet, urteilte das Gericht. Jedoch konnten die Richter „keine feindliche Absicht“ feststellen und wollten dem jungen Mann die Chance geben, „hier anzukommen“.

Regensburg