Zur Eigentumssicherung verwahrt
Aquarelle im Wert von 36.000 Euro im Zug vergessen

20.12.2019 | Stand 31.07.2023, 15:04 Uhr
−Foto: n/a

Ein nicht alltäglicher Fall hat am Donnerstagnachmittag, 19. Dezember, die Regensburger Bundespolizei beschäftigt. Ein Tscheche hatte Bilder im Schätzwert von 36.000 Euro im Fernreisezug ALX von Prag nach München vergessen. Bundespolizisten haben die wertvollen Stücke sichergestellt und zur Eigentumssicherung verwahrt.

REGENSBURG Der 64-jährige Tscheche war am Donnerstag mit dem Fernreisezug ALX von Prag nach München von Prag bis nach Pilsen gefahren. In Pilsen war er ausgestiegen, hatte aber seine Tasche mit den Bildern im Zug vergessen. Nur dem Umstand, dass niemand den Wert der Bilder erkannte und der Unterstützung durch das Gemeinsame Zentrum sowie der damit verbundenen unkomplizierten und schnellen Kommunikation zwischen tschechischen und deutschen Behörden ist es wohl zu verdanken, dass eine Streife der Bundespolizei die Bilder in Regensburg nach relativ kurzer Zeit noch sicherstellen konnte. Die Beamten fanden die wertvollen Gemälde, drei Aquarelle und ein Kupferstich, verteilt in einem leeren Abteil.

Nach einem ersten Schock hatte sich der Besitzer der Bilder in Pilsen an die örtliche Polizei gewandt. Die dortigen Kollegen informierten über das gemeinsame Zentrum in Schwandorf die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen. Diese wiederum beauftragten das Bundespolizeirevier Regensburg die wertvollen Bilder sicherzustellen. Der angebliche Wert der Bilder beruht auf den Angaben des Besitzers. Noch sind sie in der Obhut der Bundespolizei, werden aber in Kürze an den Besitzer übergeben.

Die Aufgaben eines Gemeinsamen Zentrums

Die im Gemeinsamen Zentrum tätigen deutschen und tschechischen Bediensteten arbeiten unmittelbar zusammen, um die jeweils zuständigen Behörden bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie nehmen dabei selbst keine operativen Handlungen vor, können aber bei Bedarf mit Zustimmung der Entsendebehörde als Verbindungsbeamte tätig werden. Dem Gemeinsamen Zentrum obliegen insbesondere der Austausch, die Analyse und die Weiterleitung von Informationen, die das Grenzgebiet betreffen, und die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

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