Auf der A93 unterwegs
49-Jähriger hatte seinen „Gefahrgutführerschein“ gefälscht

19.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:42 Uhr
−Foto: n/a

Bei der routinemäßigen Kontrolle eines türkischen Sattelzuges auf der Autobahn A3 bei Parsberg wurde eine total gefälschte ADR-Bescheinigung sichergestellt.

PARSBERG/LANDKREIS NEUMARKT Beamte der Autobahnpolizeistation Parsberg hielten am Mittwoch, 18. Dezember, gegen 10.30 Uhr, auf der Bundesautobahn A3 an der Anschlussstelle Parsberg einen Sattelzug mit türkischer Zulassung und Gefahrgutkennzeichnung zur Kontrolle an. Die transportierte Ladung bestand aus diversem Gefahrgut. Der 49-jährige Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in der Türkei händigte während der Kontrolle unter anderem auch die hierfür erforderliche ADR-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung, auch „Gefahrgutführerschein“ genannt, ist die Erlaubnis um gefährliche Güter auf der Straße befördern zu dürfen. Bei Überprüfung des Dokuments stellten die Beamten fest, dass es sich bei der ausgehändigten Bescheinigung um eine Totalfälschung handelt und der Fahrzeugführer somit nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist. Der türkische Lastwagenfahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung hinterlegen. Der Sattelzug wurde bis zum Eintreffen eines Fahrers mit gültiger ADR-Bescheinigung abgestellt..

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