Prozess um versuchten Doppelmord
Regensburger Gericht ließ für Ortstermin Straubinger Westtangente sperren

19.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:35 Uhr
−Foto: n/a

Das Landgericht verlegte eine Verhandlung aus dem Gerichtssaal an die Straubinger Staustufe.

STRAUBING Am Mittwoch, 18. Dezember, begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen Mann mit österreichischer Staatsbürgerschaft wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten. Um einer Polizeikontrolle zu entgehen, soll er am 1. Mai dieses Jahres auf der sogenannten Westtangente in Straubing an der Kontrollstelle mit seinem Fahrzeug Gas gegeben haben und direkt auf zwei Polizeibeamte zugefahren sein. Glücklicherweise konnten beide Beamte zur Seite springen und blieben so unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dabei den Tod der zwei Beamten in Kauf genommen zu haben, um eine andere Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis – zu verdecken.

Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte auf Anraten seines Anwalts keine Aussagen zu dem Vorfall. Lediglich Angaben zu seiner Lebenssituation ließ er über seinen Verteidiger verlesen.

Anschließend sagten die beiden Polizisten aus, auf die der Angeklagte am 1. Mai mit dem Auto zugerast sein soll. Da sich die Aussagen in den Vernehmungen an einigen Stellen nicht gänzlich deckten, ordnete das Gericht einen nächtlichen Ortstermin an der Staatsstraße 2125 an, um die Kontrollsituation an der Westtangente zu rekonstruieren. Dabei half ein Sachverständiger der Dekra.

Von 20 Uhr an wurde die Straubinger Westtangente gesperrt, die Kontrollstelle nach Angaben der Zeugen erneut aufgebaut. Im Anschluss wurde überprüft aus welcher Entfernung die Kontrollstelle als solche erkennbar gewesen sein muss, an welcher Stelle der Angeklagte bremste, wo er wieder beschleunigte und mit welcher Geschwindigkeit er letztlich die zur Seite springenden Beamten passierte.

Nachdem dies alles geschehen war, konnte die Sperre der Westtangente gegen 22.20 Uhr wieder aufgehoben werden.

Zum Abschluss des Ortstermins beantragte die Verteidigung wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen eine Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten. Der Vorsitzende Richter Dr. Hammer erklärte dazu, dass er eine Entscheidung dazu nicht im Rahmen eines Ortstermins aber doch zeitnah fällen werde.

Der Prozess wird am 7. Januar am Landgericht in Regensburg fortgesetzt.

Regensburg