Österreicher vor Gericht
Prozess wegen versuchten Mordes – wollte ein Autofahrer zwei Polizisten überfahren, um sich einer Kontrolle zu entziehen?

18.12.2019 | Stand 13.09.2023, 1:58 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwoch, 18. Dezember, begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen österreichischen Staatsbürger wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten. Um einer Polizeikontrolle zu entgehen, soll er am 1. Mai dieses Jahres auf der sogenannten Westtangente in Straubing an der Kontrollstelle mit seinem Fahrzeug Gas gegeben haben und direkt auf zwei Polizeibeamte zugefahren sein. Ihm wird vorgeworfen, dabei den Tod der zwei Beamten in Kauf genommen zu haben, um eine andere Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis – zu verdecken. Glücklicherweise konnten beide Beamte zur Seite springen und blieben so unverletzt.

REGENSBURG Der Angeklagte machte am ersten Verhandlungstag keine Angaben zur Sache, es wurden lediglich seine Lebensverhältnisse durch seinen Verteidiger verlesen. Im Anschluss wurden die beiden Polizisten vernommen.

Der erste Polizist berichtete, dass er am Tag des Geschehens ab circa 19 Uhr Nachtschicht hatte und – „da nichts anderes vorlag“ – gegen Mitternacht zusammen mit seinem Kollegen eine sogenannte Durchfahrtskontrollstelle direkt auf der Staatsstraße 2125 in Straubing aufbaute. Diese Kontrolle auf der sogenannten Westtangente sei auf eine gesamtheitliche Kontrolle ausgerichtet gewesen, es wurden sechs Warnblitzer aufgebaut, die Polizisten trugen Uniform und Warnwesten und begannen, in beiden Richtungen Fahrzeuge aufzuhalten. Die Kontrollstelle sei sehr günstig gewesen, da es sich um eine lange, gerade Strecke handelt und es einen Parkplatz daneben gibt, auf den man gegebenenfalls Fahrzeuge dirigieren könnte. Außerdem sei das Wetter in dieser Nacht gut gewesen, sodass man eine klare Sicht hatte. Da zu dem Zeitpunkt nicht sehr viel Verkehr auf der Westtangente herrschte, wurden alle vorbeikommenden Fahrzeuge aufgehalten. Die Kontrolle lief laut Angaben des ersten Polizisten so ab, dass er die Kelle als Zeichen zum Anhalten hielt und sein Kollege hinter seinem Rücken stand, dabei hatten beide eine Taschenlampe in der Hand.

Bis der Angeklagte zur Kontrollstelle kam, hatten die beiden Beamten laut Angaben des ersten Polizisten circa 20 bis 30 Minuten lang circa acht bis zehn Fahrzeuge aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen kontrolliert und dabei nichts zu beanstanden gehabt. Die Kelle sei auch nicht immer notwendig gewesen, die meisten Pkw fuhren sehr vorsichtig an die Stelle heran. Nach diesen acht bis zehn Fahrzeugen nahmen die beiden Polizisten ein herannahendes Fahrzeug wahr, das sich „schon ziemlich laut“ anhörte, wodurch sie davon ausgehen konnten, dass dieses mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs war. Außerdem konnte der erste Polizist ein weiteres Auto dahinter erkennen, das viel langsamer gewesen sei als das herannahende. Der Polizist habe die Kelle hochgehalten und zusätzlich mit der Taschenlampe „gewedelt, damit Bewegung drin war“. Daraufhin habe das Fahrzeug stark abgebremst, sei dabei direkt auf die beiden Beamten zugefahren, „relativ kurz vor uns“ sei der Bremsvorgang hörbar zu Ende gewesen, erinnerte sich der Polizist. Dann jedoch habe der Motor laut aufgeheult, der Angeklagte habe Gas gegeben, die Polizisten seien zur Seite gesprungen und das Fahrzeug knapp an ihnen vorbei weggefahren.

Der erste Polizist schilderte, dass er zunächst kurz unter Schock stand, bis ihm sein Kollege auf die Schulter geklopft habe und sinngemäß gesagt habe „Auf geht‘s, fahren wir hinterher“. Also nahmen die beiden Polizisten die Verfolgung auf, bis der Angeklagte mit seinem Fahrzeug auf seinem Anwesen stehen blieb und er gestellt werden konnte. Sehr schnell seien dann die zur Unterstützung angeforderten Streifenwagen eingetroffen und hätten dann auch weitestgehend übernommen. Es sei dann auch ein Taxi gekommen, wobei dieses durch Beamte wieder weggeschickt worden war und unklar blieb, warum dieses dort aufgetaucht war. Die beiden Polizisten kontrollierten im Beisein der Lebensgefährtin des Angeklagten noch das Fahrzeug, um Hinweise darauf zu bekommen, warum sich der Angeklagte der Kontrolle erziehen wollte – die Durchsuchung verlief allerdings negativ – , und fuhren schließlich zum nächsten Einsatz.

Die Angaben des zweiten Polizisten deckten sich mit der Aussage des ersten. Jedoch gab es bei beiden an einigen Stellen Abweichungen zu den polizeilichen Vernehmungen, zum Beispiel was die Entfernung des Fahrzeugs zu den Beamten vor der Beschleunigung angeht oder die genaue Darstellung des Sprungs zur Seite. Hier war in den Vernehmungen von einem „Riesensatz zur Seite“ und von einem „Hechtsprung“ die Rede, was nun vor Gericht, auch nachdem der erste Polizist seinen Sprung vorgeführt hatte, nicht mehr ganz so dramatisch dargestellt wurde. Widersprüche gab es auch in Bezug auf den genauen Standpunkt der Polizisten auf der Fahrbahn.

Zwar gaben beide Polizisten an, keine größeren Schäden davongetragen zu haben oder psychologische Betreuung zu benötigen, jedoch habe der Vorfall „schon einen starken Eindruck hinterlassen“, wie der erste Polizist schilderte. Er führe Kontrollen jetzt beispielsweise bewusster durch, habe mit seinem Kollegen viel darüber gesprochen und sei bis zu einem Sichtbarkeitsgutachten auch nicht mehr an der Stelle gewesen. Auch der zweite Polizist sprach von „gewissen Eindrücken, die man erst verdauen muss“. Er denke jedes Mal, wenn er an der Stelle vorbeifahre, an das, was dort am 1. Mai dieses Jahres geschah.

Am Mittwochabend steht noch ein Ortstermin für das Gericht auf der Tagesordnung. Der Ort des Geschehens in Straubing wird von der Kammer und den weiteren Beteiligten in Augenschein genommen. Für Freitag, 20. Dezember, ist der nächste Verhandlungstag angesetzt.

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