Anklage wegen Geiselnahme
Antrag folgt auf Antrag – Beweisaufnahme stockt

03.12.2019 | Stand 13.09.2023, 0:54 Uhr
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Recht weit ist man am Landgericht Regensburg im Prozess gegen einen 21-Jährigen noch nicht gekommen. Der Afghane steht unter Verdacht, im Mai dieses Jahres seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Im Anschluss soll er sie gezwungen haben, mit ihm im Auto wegzufahren. Hier konnte die junge Frau dann laut Anklageschrift flüchten und Hilfe holen.

REGENSBURG Bereits am ersten Prozesstag, Montag, 18. November, zeichnete sich ab, dass dies kein einfaches Verfahren werden wird. Die Anwälte Hubertus Werner und Julian Wunderlich stellten infrage, dass das Gutachten, das ein Sachverständiger angefertigt hat, den „Mindestanforderungen an ein Schuldunfähigkeitsgutachten“ entspricht. So lehnten die Anwälte den Gutachter ab, was wiederum die 5. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Georg Kimmerl nicht durchgehen lassen wollte. Wirklich weiter im Verfahren kam man schon am ersten Tag nicht. Auch der zweite und der dritte Verhandlungstag gestalteten sich dann eher zäh. Die Anwälte lehnten nun auch die Kammer – also die beiden Berufsrichter und die beiden Schöffen – ab. Vergeblich, Richter Kimmerl wollte weiterverhandeln.

Am 21. November sagte dann ein Mitgefangener des Angeklagten aus, dieser behauptete, der 21-Jährige habe ihm alles erzählt. Den Ausführungen nach hat der Angeklagte seinem Zellengenossen gestanden, seine Ex-Freundin bedroht und vergewaltigt zu haben. Im Wesentlichen stimmte die Schilderung des Zeugen zum vermuteten Tathergang mit den Ausführungen in der Anklageschrift überein. Und so spielte es mehrfach eine Rolle, ob der Zeuge eventuell Schriftstücke gelesen hat, die der Angeklagte in der Zelle aufbewahrte. Die Frage, ob er für seine Aussage vor Gericht Geld bekommen habe oder ob ihm etwas versprochen worden sei, verneinte er.

Am Montag, 25. November, hätte eigentlich bereits das Urteil fallen sollen – doch das steht in weiter ferne. Richter Kimmerl ließ sich bis ins kommende Jahr hinein freie Tage der Beteiligten nennen, um weitere Termine für den Prozess ansetzen zu können.

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