Zellengenosse sagte aus
Verdacht der Geiselnahme und Vergewaltigung – Angeklagter soll im Knast geplaudert haben

25.11.2019 | Stand 13.09.2023, 0:49 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Hat ein 21-Jähriger, der im Verdacht steht, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben, im Gefängnis einem seiner Zellengenossen alles erzählt? Hat er dem Mann gegenüber die Tat gestanden? Dieser Frage ging das Landgericht Regensburg am Donnerstag, 21. November, nach. Auf dem Zeugenstuhl saß eben jener Zellgenosse, dem der Angeklagte alles erzählt haben soll.

REGENSBURG Detailliert konnte der Zeuge schildern, was an jenem 11. Mai dieses Jahres in Nittendorf passiert sein soll. Einige Male waren Nachfragen notwendig, da der Zeuge den beigezogenen Dolmetscher nur wenig in Anspruch nahm und es so zu einigen Missverständnissen kam.

Im Wesentlichen stimmte die Schilderung des Zeugen zum vermuteten Tathergang mit den Ausführungen in der Anklageschrift überein. Und so spielte es mehrfach eine Rolle, ob der Zeuge eventuell Schriftstücke gelesen hat, die der Angeklagte in der Zelle aufbewahrte. Zumindest beim Haftbefehl bejahte dies der Zeuge, den habe er dem Angeklagten vorgelesen, weitere Schriftstücke habe er nicht gesehen oder gar gelesen. Der Angeklagte habe seinen Schrank, in dem wohl auch weitere Unterlagen aufbewahrt wurden, immer abgeschlossen, den Schlüssel habe er bei sich getragen, so wie das jeder der Gefangenen mache. Die Frage, ob er für seine Aussage vor Gericht Geld bekommen habe oder ob ihm etwas versprochen worden sei, verneinte er.

Turbulent wurde es dann bei den Fragen zu den eigenen Vorstrafen des Zeugen und dazu, ob und wie oft er schon als Zeuge ausgesagt hat. Gegen einen Zellengenossen sei es nun das erste Mal gewesen. Auch sonst habe er bisher nur bei der Polizei ausgesagt – mehrere Male zu einem Sachverhalt, so der Zeuge. Unklar blieb die Frage zu Ermittlungen gegen seine Person wegen eines Sexualdeliktes, hier sagte der Zeuge aus, es habe solche Ermittlungen gegeben, er sei auch in U-Haft gesessen, das Verfahren sei aber eingestellt worden. Hier monierte Anwalt Hubertus Werner, die Staatsanwaltschaft wisse offenbar mehr als die Verteidigung, er forderte deshalb eine Verfahrensliste ein, diese wollte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Datenschutz nicht herausgeben. Richter Georg Kimmerl kündigte an, auf jeden Fall einen Auszug aus dem Bundeszentralregister für den Zeugen beizuziehen. Er bat zudem, dass seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wird, ob gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Meineids oder uneidlicher Falschaussage anhängig war oder ist. Letztlich wurde der Zeuge vereidigt – ob und wenn ja, welche Konsequenzen das haben wird, wird sich noch zeigen.

Nach einer Unterbrechung wurde am Nachmittag die Nebenklägerin zur Sache vernommen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Prozess wird am Montag, 25. November, fortgesetzt.

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