REGENSBURG Eine Streife hatte den 39-jährigen Deutschen gegen Mittag kontrolliert und dabei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg festgestellt. Das Amtsgericht hatte den Mann im August 2019 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt. Nach Rechtskraft hatte sich der Verurteilte der Ladung zum Strafantritt nicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Haftbefehl erlassen.
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