2. Bundesliga
Der SSV Jahn trifft auf den VfL Osnabrück – Polizei geht von „Spiel mit hohem Risiko“ aus

30.10.2019 | Stand 31.07.2023, 0:53 Uhr
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Am Freitag, 1. November, trifft der SSV Jahn Regensburg in der 2. Fußball-Bundesliga auf die Mannschaft des VfL Osnabrück. Das Spiel wird um 18.30 Uhr angepfiffen, das Stadion wird ab 17 Uhr geöffnet sein.

REGENSBURG Die Begegnung wurde als Spiel mit hohem Risiko eingestuft. Das Verhältnis der beiden Fangruppen zueinander wird als feindschaftlich bewertet. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd erhält Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei, die Bundespolizei sowie weitere Oberpfälzer Polizeidienststellen.

Es werden circa 10.000 Zuschauer erwartet, die das Spiel vor Ort in der Continental Arena verfolgen. Ein Großteil der erwarteten 400 Gästefans dürfte mit Reisebussen, Kleinbussen und Pkws nach Regensburg kommen.

Die Polizei weist darauf hin, dass es durch Fußballfans am Freitag, zwischen 17 und 18.30 Uhr sowie zwischen 20.15 und 20.45 Uhr, zu Verkehrsstörungen im Bereich Galgenbergstraße, Autobahnanschlussstelle Universität der A3, der wieder befahrbaren Brücke am Unterislinger Weg sowie der Franz-Josef-Strauß-Allee kommen kann.

Heimfans werden gebeten, vorzugsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadion zu kommen. Shuttlebusse fahren wie gewohnt, von Bussteig 15 vor dem Bahnhofsgebäude ab.

Fußläufige Parkplätze befinden sich zudem an der Universität (mit P4 gekennzeichnet) und der Universitätsklinik (mit P5 gekennzeichnet). Diese Bereiche stehen kostenfrei zu Verfügung, während für die Parkplätze direkt am Stadion eine Gebühr von vier Euro erhoben wird. Hierfür ist ein Parkticket an den auf den Parkplätzen bereitgestellten Automaten zu ziehen und sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Sollte es unter Umständen zu einer Überlastung der Parkplätze unmittelbar am Stadion oder zu einem Rückstau auf die Autobahn kommen, werden eintreffende Fahrzeugführer umgehend zu dem Ausweichparkplatz an der Universitätsklinik (P5) verwiesen. Festgestellte Parkverstöße außerhalb gekennzeichneter Parkflächen, bzw. im Bereich der Grünflächen, werden konsequent geahndet.

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