Mit Messer verletzt
Prozess wegen schwerer Körperverletzung – Nittenauer soll Ehefrau in die Brust gestochen haben

29.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:06 Uhr
−Foto: n/a

Im Februar dieses Jahr kam es in Roding zu einer Straftat, bei der ein Mann seine Ehefrau schwer verletzt haben soll. Beim Prozessauftakt am Dienstag, 29. Oktober, schilderte die Geschädigte die Tat und ihre Ängste dem Gericht.

REGENSBURG Eine Geschädigte einer Gewalttat als Zeugin vor Gericht zu hören, ist für alle Beteiligten keine einfache Angelegenheit. Für das Opfer, das detaillierte Erinnerungen an die Tat wahrheitsgemäß wiedergeben soll, wodurch noch einmal alle Emotionen und Ängste hochkommen, ist es natürlich am schwierigsten – zumal oft eine Konfrontation mit dem Täter unvermeidbar ist. Im Prozess wegen einer schweren Körperverletzung am Landgericht Regensburg am Dienstag, 29. Oktober, hat die Richterin deshalb dafür gesorgt, dass die Geschädigte durch Polizisten, Anwälte und Sachverständige vom Täter – ihrem getrennt lebenden Ehemann aus Nittenau – möglichst abgeschirmt ist.

Diesem legt die Staatsanwaltschaft zur Last, seine Ehefrau am 8. Februar dieses Jahres zu einer unbeleuchteten Parkbucht im Bereich Roding gelockt zu haben, unter dem Vorwand, die beiden gemeinsamen Kinder mitsamt deren Skiausrüstung an die Mutter zu übergeben. Die Kinder hatte er jedoch bei sich zuhause gelassen. Als die Mutter nach den Kindern fragte, soll der Angeklagte seine Ehefrau unter Tötungsabsicht mit einem Messer in die Brust gestochen haben. In Todesangst habe diese sich gewehrt – der Angeklagte habe daraufhin davon abgelassen, weiter auf die Frau einzustechen, um sie zu töten. Deshalb wertet die Staatsanwaltschaft den Angriff „nur“ als gefährliche Körperverletzung. Letztlich sei es der Frau gelungen, ihren Ehemann in Sicherheit zu wiegen, sich zu befreien und vom Tatort zu entfernen.

Der Verhandlungstag begann mit einem Rechtsgespräch, in dem sich der Anwalt und das Gericht auf eine Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren und sechs Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten einigten – sollte der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ablegen. Dem Nittenauer wurden dann zunächst die infrage kommenden Messer aus der Asservatenkammer gezeigt. Er erklärte, dass er eines davon immer bei sich hatte, das zweite als Tatwaffe benutzt und das dritte noch nie gesehen habe. Die Geschädigte sagte aus, dass sie nur die Klinge des Messers, aber nicht den Griff wahrgenommen habe.

Die Richterin fragte die Geschädigte behutsam nach ihrer Version des Geschehenen. Diese schilderte die Tat ausführlich, wobei sie mehrmals unterbrechen musste. An manchen Stellen waren die Gefühle so stark, dass sie weinen musste. Sie erinnerte sich zum Beispiel an ihre Frage, als ihr Mann zugestochen hatte. Sie erzählte, wie sie den Arm ihres Mannes wegdrückte, dabei zog sie auch das Messer aus ihrer Brust. Dann fragte sie „Was tust Du da?“. Aus Angst um ihr Leben und das ihrer Kinder hatte sie ihm damals die Kinder versprochen und versichert, dass sie auf alles verzichte. Doch ihr Ehemann sagte nach ihren Angaben nur „Jetzt habe ich schon angefangen, jetzt muss ich es auch fertigmachen“. Da hatte sie nur noch gedacht: „Jetzt ist es vorbei.“

Dass sie es doch geschafft hat, ihm zu entkommen, sei nur ein kleiner Trost für sie, vor allem nachdem er zu ihr sagte, er sei spätestens in fünf Jahren wieder da und dann erwische er sie. Bis heute schränkt sie die Angst um ihre Kinder und sich selbst so sehr ein, dass sie noch keinen „normalen Alltag“, den sie sich so sehr wünscht, leben kann. Die Angst, dass es weitergehen könnte, wird ihr Leben lang bleiben.

Bei Redaktionsschluss war der Prozesstag noch nicht vorbei, eine Fortsetzung ist am Mittwoch, 6. November, geplant. Wir berichten nach.

Regensburg