Er soll Mitglied der „Brücke“ sein
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg überprüft Äußerungen eines Schöffen aus dem ersten Wolbergs-Prozess

22.10.2019 | Stand 03.08.2023, 1:57 Uhr
−Foto: n/a

Die Staatsanwaltschaft Regensburg lässt Aussagen eines Schöffen der Strafkammer im ersten Wolbergs-Verfahren prüfen. Das teilte ein Behördensprecher am Dienstag, 22. Oktober, dem Bayerischen Rundfunk in Regensburg mit.

REGENSBURG Auslöser waren Äußerungen des Schöffen am Rande der Listen-Aufstellung von Wolbergs‘ Wählervereinigung „Brücke“. Ein Online-Stadtmagazin zitierte den Schöffen, der auch Mitglied der Wählervereinigung „Brücke“ sein soll, mit den Worten, er sei erschüttert gewesen von der Staatsanwaltschaft. Diese habe „geschlampt, einseitig ermittelt und vor Gericht auch mehrfach gelogen“, gibt der Beitrag die Aussage des Schöffen wieder. Bei der Listenaufstellung der „Brücke“ soll der Mann auch mit abgestimmt haben.

Wegen der Aussagen im Online-Bericht hat die Staatsanwaltschaft nun einen Vorgang eröffnet. Man habe den Beitrag gelesen und den Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zur Kenntnis weitergeleitet, so Staatsanwaltschaftssprecher Markus Pfaller zum BR. Dort werden der Beitrag und die Aussagen des Schöffen nun geprüft, bestätigt ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg. Zu untersuchen sei beispielsweise der Vorwurf der Lüge. Ob Verstöße des Schöffen vorliegen, müsse nun geprüft werden. Der Schöffe war im ersten Wolbergs-Prozess Teil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg. Als Schöffe hat er an der Urteilsabstimmung teilgenommen. Wolbergs war vom Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden, von zahlreichen weiteren Vorwürfen sprach ihn das Gericht frei. Auch eine Strafe verhängte das Gericht trotz Verurteilung nicht. Das Landgericht Regensburg äußerte sich nicht zu den Äußerungen des Schöffen.

Regensburg