Neue Erkenntnisse
Alles anders, als gedacht – Wolbergs-Prozess unterbrochen – Anwalt Witting plant Befangenheitsantrag

16.10.2019 | Stand 13.09.2023, 0:46 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Neue Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Regensburg bringen den Ablauf im zweiten Wolbergs-Prozess durcheinander. Eigentlich hätte es am Mittwoch, 16. Oktober, um den Antrag von Wolbergs-Anwalt Peter Witting gehen sollen, der geriet dann aber etwas in den Hintergrund, als Richter Georg Kimmerl erklärte, er habe eine Verfügung der Staatsanwaltschaft auf seinem Schreibtisch vorgefunden. Die Verfügung besagt, dass Spendenzahlungen nicht in den Gesamtrechenschaftsbericht der SPD für das Jahr 2015 eingeflossen sind und somit kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Konsequenzen hat diese Verfügung auch für das Urteil gegen Bauträger Volker Tretzel.

REGENSBURG Eigentlich hatte am Mittwoch alle damit gerechnet, dass gleich der Antrag auf Einstellung des Verfahrens Gegenstand der Erörterung sein wird. Stattdessen befasste man sich zunächst mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft des Schatzmeisters der SPD sei der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2015 im Oktober 2016 überarbeitet worden. Man habe die Spenden aus dem Umfeld des Bauträgers Tretzel als „zweifelhaft“ gewertet und deshalb an den Bundestagspräsidenten abgeführt. Somit könne kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegen. Brisant daran ist, dass eben genau jener Volker Tretzel sowie ein damaliger Mitarbeiter im Zusammenhang mit diesen Spenden wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz verurteilt worden sind. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier erklärte, dass man gegen das Urteil gegen Volker Tretzel und Franz W. Revision einlegen werde. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde zeitnah verschickt. Kastenmeier führte weiter aus, dass die neue Erkenntnis auch zugunsten des Angeklagten Wolbergs ins Verfahren eingebracht werde.

Wenig begeistert zeigte sich Wolbergs-Anwalt Peter Witting, er sprach von einem Vorgang, der „ungeheuerlich“ sei. Die Staatsanwaltschaft habe im ersten Prozess vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert – und nun stelle sich heraus, dass der Vorwurf zu keinem Zeitpunkt begründet war, „das nenne ich einen Skandal“. Den Vorgang an sich bezeichnete Witting als „symptomatisch für die Ermittlungen, die hier geführt wurden“.

In der Folge gab Richter Kimmerl bekannt, dass der Antrag des Verteidigers Witting auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt wird. Die Kammer sehe zwei vertretbare Meinungen auf Seiten der Verteidigung und des Oberlandesgerichtes Nürnberg. Im Kern schließe man sich aber – „zum jetzigen Zeitpunkt“ – der Ansicht des OLG an. Der Pressesprecher des Landgerichtes, Thomas Polnik, erklärte in der Sitzungspause, dass eine Einstellung grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich sei. Entweder könne ein Antrag der Verteidigung dies anstoßen, oder aber die Kammer komme von selbst zu der Erkenntnis, dass eine Einstellung sinnvoll sei. Witting will dies so nicht stehen lassen, er beantragte eine Sitzungsunterbrechung bis 13 Uhr, um einen Befangenheitsantrag vorzubereiten. Die Kammer habe „ihre eigene Meinung an der Garderobe aufgehängt und nicht mit in den Sitzungssaal genommen“, so Witting nach verlassen des Sitzungssaales. Hier spielte er auf die Entscheidung der Kammer an, sich nach der Meinung des OLG zu richten, obwohl man vor einigen Monaten noch der Meinung war, eines der aktuellen Verfahren gar nicht erst eröffnen zu wollen. Joachim Wolbergs wollte sich nicht zum Stand der Dinge äußern.

Der Prozess wird um 13 Uhr fortgesetzt.

Regensburg