Neue Erkenntnisse
Staatsanwaltschaft legt gegen Urteil gegen angeklagten Bauträger im ersten Wolbergs-Prozess Revision ein

16.10.2019 | Stand 03.08.2023, 0:58 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg wird die im Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und weitere Angeklagte eingelegte Revision gegen das am 3. und 4. Juli 2019 verkündete Urteil der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg teilweise auch zugunsten der Angeklagten Tretzel und W. verfolgen.

REGENSBURG Das Landgericht Regensburg hat die Angeklagten Tretzel und W. nach Durchführung der Hauptverhandlung wegen fünf Fällen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz (Rechenschaftsjahre 2011 bis 2015), davon in einem Fall (Rechenschaftsjahr 2015) in Tateinheit mit Vorteilsgewährung sowie den Angeklagten Tretzel wegen eines weiteren Falles der Vorteilsgewährung für schuldig befunden.

Bei Nachermittlungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Hauptverhandlung vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg gegen Oberbürgermeister Wolbergs und weitere Angeklagte hat die Staatsanwaltschaft Regensburg eine ergänzende Auskunft des Schatzmeisters der SPD eingeholt. Aus der nunmehr vorliegenden Auskunft geht hervor, dass die SPD den Rechenschaftsbericht der Bundespartei für das Jahr 2015 noch vor Einreichen beim Präsidenten des Deutschen Bundestages im Oktober 2016 überarbeitet, die vom SPD Ortsverein Regensburg-Stadtsüden im Jahr 2015 vereinnahmten und in dessen Rechenschaftsbericht aufgeführten Spenden aus der Sphäre des Angeklagten Tretzel als zweifelhaft deklariert und den entsprechenden Geldbetrag an den Bundestagspräsidenten abgeführt hat. Nach der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Regensburg kann dies zur Folge haben, dass bezogen auf diese Spenden kein unrichtiger Rechenschaftsbericht für das Jahr 2015 bewirkt wurde, sodass die Angeklagten Tretzel und W. hinsichtlich der Spenden im Jahr 2015 nicht wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz, sondern nur wegen des nach Überzeugung der 6. Strafkammer zugleich begangenen Korruptionsdelikts hätten belangt werden können. Deshalb wird die Staatsanwaltschaft eine Überprüfung des Schuldspruchs durch den Bundesgerichtshof im Hinblick auf das Rechenschaftsjahr 2015 auch zugunsten der Angeklagten Tretzel und W. veranlassen. Im Hinblick auf den Angeklagten Wolbergs hatte die 6. Strafkammer aus anderen Gründen keine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz ausgesprochen.

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