Ungereimtheiten festgestellt
Ein Berg an Akten und Dokumenten im Fall „Bayern-Ei“ – Ermittlungsbeamter berichtet vor Gericht von seiner Arbeit

14.10.2019 | Stand 31.07.2023, 4:28 Uhr
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Am Montag, 14. Oktober, folgte der nächste Verhandlungstag im Prozess „Bayern-Ei“ vor dem Landgericht Regensburg. Hierzu waren unter anderem ein Ermittlungsbeamter und eine Labormitarbeiterin als Zeugen geladen.

REGENSBURG Der Ermittlungsbeamte erklärte vor Gericht, wie er damals zusammen mit einem Kollegen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dokumente und Proben im Fall „Bayern-Ei“ ausgewertet hatte. Dabei standen ihm sowohl Aufzeichnungen und Ergebnisse der amtlichen Proben als auch bei Durchsuchungen sichergestellte Dokumente zu Proben in schriftlicher und elektronischer Form zur Verfügung. Die Ermittlungsbeamten sichteten diesen Wust an Dokumenten und einigten sich darauf, ihre Ergebnisse in Excel-Listen festzuhalten und Ordner zu erstellen.

Der Richter befragte den Beamten zu einem abschließenden Aktenvermerk und ließ sich die Methodik des Polizisten erklären, indem er zusammen mit diesem die langen Listen und vielen Ordner am Richtertisch anschaute. Drei Proben wurden im Detail besprochen. Dabei deuteten Vermerke des Ermittlungsbeamten auf Ungereimtheiten hin, die er damals festgestellt hatte. So vermerkte er, dass die Firma „Bayern-Ei“ von einem auf Salmonellen positiven Laborbefund vom März 2014 schon vor dem schriftlichen Versand des Ergebnisses Kenntnis gehabt haben muss, da bereits eine Woche vor dem Schreiben eine Nachprobe angefordert und neue Eier eingesandt worden sind. Dem Beamten fiel auch auf, dass es von diesen Eiern keine Fotos gab, was die nächste Zeugin, eine Labormitarbeiterin, bestätigte: Damals seien nicht von allen Proben Lichtbilder angefertigt worden, mittlerweile wurde diese Praxis jedoch geändert und es liegen zu allen Proben Fotos vor.

Die Labormitarbeiterin wurde zu den Nachproben und zur Vorgehensweise bei positiven Laborergebnissen befragt. Sie erklärte, dass das Labor Prüfbefunde immer in schriftlicher Form, per Mail und per Post, an die Kunden schicke und zusätzlich vorab – bei positiven Befunden – immer ein Telefonat geführt werde. Diese Aussage bestätigte die Vermutung des Beamten, dass die Firma „Bayern-Ei“ früher von den Ergebnissen Bescheid wusste, als bisher angenommen.

Positive Befunde stelle das Labor heute immer weniger fest, da Proben auf Schalen seltener beauftragt werden als früher. Bei den circa zehn Proben im Jahr, die sie bearbeite, seien meist keine positiven Ergebnisse dabei, so die Labormitarbeiterin.

Der Prozess wird am Dienstag, 15. Oktober fortgesetzt.

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