Zweiter Prozesstag
Aufnahmen aus einer Dash-Cam überführten Räuber-Quartett von Sinzing – Polizist und Gutachter sagten aus

08.10.2019 | Stand 31.07.2023, 7:42 Uhr
−Foto: n/a

Der Prozess um die Raubtat von Sinzing, bei dem schwerer Raub, sexuelle Nötigung und vielleicht sogar erpresserischer Menschenraub verhandelt werden, ging am Dienstag, 8. Oktober, vor dem Landgericht Regensburg in eine neue Runde. Um das Verfahren, wie vom Richter angekündigt, zu „straffen“, wurden am zweiten Prozesstag Zeugen und Gutachter in dem aufsehenerregenden Fall angehört. Vor allem ging es um die Frage nach der Steuerungsfähigkeit eines der Täter. Hier hatte der BGH auf Überprüfung gedrängt.

REGENSBURG Zunächst wurde der Kriminalhauptkommissar in den Zeugenstand gebeten, der im September 2016 die Ermittlungen geleitet hatte. Er gab an, in der Tatnacht, 16. September 2016, zum Tatort nach Sinzing gerufen worden zu sein, wo die Spurensicherung bereits ihrer Arbeit nachging. Der Polizeibeamte schilderte dem Gericht seine Eindrücke vom Tatort. Bei der Suche nach Wertgegenständen und dem Tresor des Ehepaares hatten die drei Täter einige Zimmer durchwühlt und Schränke geöffnet. Näher ging er im Anschluss auf das entwendete Fahrzeug des Ehepaares ein. Der AMG Mercedes mit einem damaligen Wert von rund 55.000 Euro war mit einer Dash-Cam ausgestattet gewesen. Die Aufzeichnungen dieser an der Windschutzscheibe angebrachten Kamera zeigten, wie das Fahrzeug aus der Garage entwendet wurde. Des Weiteren konnten bei dem kurzen Fahrtweg – das Fahrzeug war von einem der Angeklagten letztlich in rund 500 Metern Entfernung vom Tatort unter einer Brücke zurückgelassen worden – Personen, die sich am rechten Fahrbahnrand bewegten, sowie ein weiteres Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen undeutlich zu sehen war, erkannt werden. Durch Aufbesserung des Bildmaterials durch die Polizei und dank Mithilfe eines Autohändlers konnte der geleaste BMW letztlich eindeutig identifiziert und in der Folge mit einem der Angeklagten in Verbindung gebracht werden. Letztlich konnte mittels einer Funkzellenbestimmung der Fahrer des räuberischen Quartetts ermittelt werden. Die Polizei hatte nämlich die Mobiltelefone der Täter und die im Fahrzeug verbaute Sim-Karte geortet. Der Fahrer wurde – zusammen mit einem heute 28-jährigen Mittäter – schließlich am 9. November 2016 nach einer Wohnungsdurchsuchung festgenommen. Bereits bei der Vernehmung gab der 28-Jährige die beiden weiteren Mittäter preis, was die Aufklärung der Tat beschleunigte.

Des Weiteren schilderte der Polizeibeamte die Vernehmung der beiden Opfer, die noch in der Tatnacht stattfand. Seine Einschätzung war, dass sowohl der Ehemann, als auch die Ehefrau „sehr aufgewühlt“ waren, was ihm jedoch nur verständlich erschien. Auf Nachfrage des Richters gab der Zeuge an, dass die beiden Geschädigten keine Angaben dazu gemacht haben, dass die Täter – durch Alkohol oder Drogen – auffällig in ihrem Verhalten gewesen seien. Lediglich einen russischen Akzent in der Sprache der drei Täter hatte das geschädigte Ehepaar vernommen und zu Protokoll gegeben. Auch sei der Polizei nicht bekannt, woher die Täter, die bei dem Überfall vehement nach dem Tresor gefragt haben, Kenntnis über diesen hatten. Von der Beute – in Höhe von mindestens 32.650 Euro in bar und an Wertgegenständen – sei bei keinem der Angeklagten noch wesentlich etwas aufgetaucht. Zum Schluss gab der Zeuge an, die Auswirkungen des Tourette-Syndroms beim angeklagten Fahrer des Räuber-Quartetts selbst erlebt zu haben, wobei sich die Heftigkeit bei der Festnahme – die der Angeklagte scheinbar gefasst aufnahm – selbst in Grenzen hielt, während sie bei der Autofahrt zunahm.

Besonders diese „Tics“ standen im Fokus der ersten Gutachterin, die an diesem Tag vor Gericht zu Wort kam: Dr. Verena Klein, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, sagte aus, den angeklagten Fahrer noch in der JVA in Regensburg begutachtet zu haben. Die Chefärztin der Psychiatrie gab vor Gericht einen Abriss zur Biografie des heute 31-Jährigen, der nach seinen eigenen Beschreibungen ihr gegenüber „nie wirklich Fuß gefasst“ habe. Der Angeklagte leide unter ADHS, einer pathologischen Spielsucht und dem Tourette-Syndrom, das sich in motorischen „Tics“ und verbalen Ausbrüchen äußere. Aus psychiatrischer Sicht sei jedoch eine Persönlichkeitsstörung nicht gegeben, ebenfalls könne sie keine Hinweise auf Schizophrenie erkennen. Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten eine unterdurchschnittliche Intelligenz, was bei mehreren Tests bestätigt worden sei. Dies stellte der Richter jedoch in Frage, denn die strukturierte Planung und die Durchführung der Tat deute für ihn doch auf ein gewisses Maß an Intelligenz, wobei er die Aussagekraft der verwendeten „IQ-Tests“ generell in Frage stellte. „Wer so einen Test gemacht hat, der weiß, dass die Scores heruntergehen, wenn man keine Lust hat, mitzumachen!“ Die Gutachterin stellte zum Ende ihrer Aussage fest, „dass es nicht naheliegend sei, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt gewesen sei“.

Der Prozess wird am Dienstag, 15. Oktober, fortgesetzt. Hier soll auch das Urteil fallen.

Regensburg