Prozessauftakt in Regensburg
Raubtat von Sinzing erneut vor Gericht – Beteiligte einigen sich auf „straffes“ Verfahren

07.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:01 Uhr
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Gut drei Jahre nach der Tat stehen vier Männer erneut vor dem Landgericht Regensburg. Das, was damals geschah, wird erneut Gegenstand eines Verfahrens: Es geht um schweren Raub, sexuelle Nötigung und vielleicht – so der Hinweis des Bundesgerichtshofes – um erpresserischen Menschenraub.

REGENSBURG Es geschah am 16. September 2016, als die vier Männer einen gemeinsamen Plan in die Tat umsetzten. Drei der Männer maskierten und bewaffneten sich, sie drangen gegen 23 Uhr in ein Anwesen in Sinzing ein, fesselten das dort lebende Ehepaar und räumten den Tresor aus. Ein vierter Beteiligter saß derweil im Fluchtauto und wartete auf das Trio samt Beute. Das Ehepaar wurde bei dem Überfall verletzt, zudem soll einer der Täter die Frau sexuell genötigt haben. Als die Staatsanwältin diese Passage der Anklageschrift vorlas, quittierte er dies am Montag mit heftigen Diskussionen mit seinem Anwalt. Als die drei Männer im Haus Bargeld und Münzen aus dem Tresor an sich genommen hatten, fesselten sie die beiden Opfer auch an den Füßen und ließen sie zurück. Um 23.22 Uhr konnte sich der Mann selbst befreien, er befreite dann auch seine gefesselte Frau. Diese rief um 23.23 Uhr die Polizei. Das Auto des Paares, das die Täter zunächst mitgenommen hatten, ließen diese in Sinzing unter der Autobahnbrücke zurück.

Am 12. Januar 2018 wurden die vier unter anderem wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und neun Monaten beziehungsweise acht Jahren verurteilt. Die Verurteilten hatten Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 13. März dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren zurück ans Landgericht verwiesen. Zum einen sah der BGH bei einem der Beschuldigten die Spielsucht und eine mögliche verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausreichend gewürdigt. Zum anderen komme für alle Beschuldigten auch eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes in Frage.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte es ein Gespräch zwischen den Berufsrichtern, der Staatsanwältin und den Verteidigern gegeben. Man einigte sich, das Verfahren zu „straffen“, alle Angeklagten seien im ersten Prozess geständig gewesen, auch eine Einvernahme des geschädigten Ehepaares zum Sachverhalt an sich sei nicht mehr notwendig. Hier wird man sich auf die Folgen der Tat, die bis heute spürbar sind, beschränken. Der Prozess wird am Dienstag, 8. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt.

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