REGENSBURG Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Hammer sah es als erwiesen an, dass der Schnitt mit dem Sushi-Messer kein Unfall war. Dies nämlich hatte der Angeklagte behauptet. Durch die Verletzung – eine 22 Zentimeter lange und teilweise bis zu vier Zentimeter tiefe Schnittwunde – war das Opfer, der als Nebenkläger dem Prozess folgte, fast verblutet. Die Folgen sind bis heute spürbar – physisch wie psychisch.
Weil der Vietnamese nach dem Schnitt keinen weiteren Versuch unternahm, sein Gegenüber erneut zu verletzten, wertete die Kammer die Tat als gefährliche Körperverletzung und nicht – wie angeklagt – als versuchten Totschlag. Der 57-Jährige wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
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