Prozess vor dem Landgericht
Vorbestrafter Pädophiler verging sich erneut an Kindern – Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet

26.09.2019 | Stand 13.09.2023, 1:59 Uhr
−Foto: n/a

Eigentlich hätte er sich den Kindern nicht nähern dürfen – doch die Versuchung für einen heute 55-Jährigen war wohl zu groß. Am 5. Februar 2018, am 10. Januar 2019 und am 24. Januar 2019 näherte er sich jeweils Jungen im Alter zwischen sieben und zehn Jahren in sexueller Absicht. Dafür wurde der arbeitslose Metzger am Montag, 23. September, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet.

REGENSBURG Eigentlich ist es unfassbar, was in der Anklageschrift zu lesen ist: Bereits in den Jahren 1988 und 1989 war der Mann wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs beziehungsweise versuchter sexueller Nötigung und versuchten sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate Haft gab es damals. Anfang 2002 wurde der damals 38-Jährige erneut wegen sexueller Nötigung mit sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen verurteilt. Damals schlugen sechs Jahre Haft zu Buche. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, da die homosexuell-pädophile Neigung weitere Straftaten erwarten ließ.

Am 6. Dezember 2016 wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt, ab 20. Dezember 2016 war der Verurteilte auf freiem Fuß. Es war ihm untersagt, sich männlichen Kindern und Jugendlichen zu nähern. In vier Fällen hat er gegen diese Weisung verstoßen – das Gericht beschränkte sich dann auf zwei schwerwiegendere Fälle, da die beiden anderen bei einer Verurteilung nicht ins Gewicht fallen würden. Was genau ihn wieder dazu bewogen hat, Kontakt zu Jungen aufzunehmen, das wollte der Angeklagte vor Gericht nicht preisgeben. Überhaupt: Es liege ihm viel daran, dass der Prozess schnell vorbeigeht, ließ er seinen Anwalt Michael Haizmann mitteilen, der auch ausführte, dass sein Mandant die Taten wie angeklagt einräumt.

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft, der Verteidiger vier – an der Sicherungsverwahrung kamen beide nicht vorbei. Der 55-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wird in der Psychiatrie untergebracht.

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