Aufmerksamen Bürger
Zeuge half, eine Unfallflucht aufzuklären – jetzt gab‘s eine Belohnung!

22.09.2019 | Stand 31.07.2023, 8:06 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitag, 20. September, fand in den Räumen der Polizeiinspektion Neutraubling die Aushändigung einer Belohnung an einen aufmerksamen Bürger der Stadt Neutraubling statt.

NEUTRAUBLING Der 47-jährige Mann hatte am 9. September auf dem Parkplatz eines bekannten Einkaufsmarktes in Neutraubling beobachtet, wie ein Fahrzeuglenker beim Ausparken ein geparktes Auto nicht unerheblich beschädigte und ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen, den Unfallort verließ. Der Mann notierte sich nicht nur das Kennzeichen des Unfallverursachers, sondern wartete auch noch rund zwei Stunden auf das Eintreffen des Geschädigten. Diesem teilte er seine Beobachtungen mit, worauf der Geschädigte bei der Polizeiinspektion Neutraubling Anzeige erstattete. Für die ermittelnden Beamten war es aufgrund der exakten Angaben des Zeugen ein leichtes, den Unfallverursacher ausfindig zu machen und die Tat zu klären.

Ohne das vorbildliche Verhalten des Zeugen, wäre eine Verkehrsunfallflucht ungeahndet und der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen geblieben. Gerade auf stark frequentierten Großparkplätzen sind sogenannte „Parkplatzrempler“ an der Tagesordnung und wie im zugrunde liegenden Fall suchen die Verursacher nach dem Unfall häufig das Weite. Der Zeuge erhielt aus den Händen des Dienststellenleiters Thomas Rölz ein Dankschreiben des Oberpfälzer Polizeipräsidenten Norbert Zink und eine kleine Aufmerksamkeit aus dem Budget des Polizeipräsidiums. Rölz bedankte sich ebenfalls sehr herzlich für das tolle Engagement und verbindet dies zugleich mit der Hoffnung, dass dieses vorbildliche Verhalten möglichst viele Nachahmer findet.

Der Zeuge nahm die Belohnung erfreut entgegen und zeigte sich überrascht, da er nicht mit einer derartigen Reaktion der Polizei gerechnet hatte. Er betonte zugleich, dass er sein Verhalten aber eigentlich als selbstverständlich erachtet.

Zum Schluss ergeht der Hinweis, dass man nach einem Unfall dem Geschädigten oder sonstigen Unfallbeteiligten die eigenen Personalien und sonstige, erforderliche Daten mitzuteilen hat. Sollte dies nicht möglich sein, hat man zudem eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu verbleiben. Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man den Unfall bei der Polizei meldet. Das Anbringen einer Nachricht an dem beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus. Wer sich im Detail zu den gesetzlichen Bestimmungen informieren möchte, dem sei ein Blick in den § 142 des Strafgesetzbuches empfohlen. Man findet aber auch im Internet jede Menge hilfreicher Tipps auf den Seiten einschlägiger Verkehrsportale oder auf den Seiten von Automobilclubs.

Regensburg