Schuldunfähig
Eltern und Schwester getötet – 41-Jähriger muss in die Psychiatrie!

20.09.2019 | Stand 13.09.2023, 1:59 Uhr
−Foto: n/a

Die Hintergründe dieser Tat sind tragisch: Ein 41-Jähriger erschlägt Mutter, Vater und Schwester – und das unter dem Eindruck von Wahnvorstellungen, so die Kammer am Regensburger Landgericht. Die Tat, die Anfang März dieses Jahres ganz Mallersdorf-Pfaffenberg erschüttert hat, fand nun seine Aufarbeitung vor Gericht.

REGENSBURG/ASCHOLTSHAUSEN Einen Tag eher als geplant, schon am Donnerstagnachmittag, 19. September, fiel das Urteil. Der Angeklagte wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde angeordnet.

Tags zuvor, am Mittwoch, 18. September, hatte sich die wirre Welt, in der der Angeklagte lebt, offenbart. Er schilderte dem Gericht, dass gegen ihn und seine Familie schwarze Magie angewendet werde, die Familie sei verflucht worden. Am Tattag war es zum Streit mit dem Vater gekommen. Es ging um die Frage, auf Ökostrom zu wechseln, was dieser ablehnte. Der Sohn aber, der Veganer ist und glaubt, er werde wegen seiner Lebensweise angefeindet, schubste den Vater, der fiel zu Boden. Als seine Mutter den Ehemann so liegen sah, rief sie nach der Tochter, sie solle die Polizei holen, der Bruder müsse wieder nach Mainkofen ins Bezirksklinikum. Das aber wollte der 41-Jährige nicht, er schlug und trat auf seine Eltern und die Schwester ein. Letztlich holte er einen Hammer und tötete alle drei.

Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie, er leide unter Wahnvorstellungen. Das Gericht sprach den 41-Jährigen frei, ordnete aber die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Sprecher des Landgerichtes Regensburg, Thomas Polnik, schilderte auf Wochenblatt-Anfrage, dass das Gericht von der Gefährlichkeit des 41-Jährigen überzeugt war. Es bestehe ein hohes Risiko für den Fall, wenn er nicht erfolgreich therapiert wird. Der Angeklagte habe seine Impulse nicht kontrollieren können, seien Steuerungsfähigkeit sei zum zeitpunkt der tat aufgehoben gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg