Justiz
Vorwurf der Korruption – Ermittlungen gegen Regensburgs Alt-Oberbürgermeister Schaidinger eingestellt

21.08.2019 | Stand 04.08.2023, 5:14 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen den Regensburger Alt-Oberbürgermeister Schaidinger wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Annahme eines Beratervertrags bei einem Regensburger Bauunternehmen abgeschlossen und das Verfahren eingestellt.

REGENSBURG Nach den sehr langen und aufwändig geführten Ermittlungen ist der Nachweis, dass der Beschuldigte Schaidinger während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister Vorteile des Bauunternehmens bzw. dessen Inhabers und Geschäftsführers im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung entgegengenommen hat, nicht zu führen.

Eine Strafbarkeit wegen Korruption setzt nach dem Wortlaut des Gesetzes voraus, dass die Amtsträgereigenschaft zur Zeit der Tat vorliegt. Hingegen ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar, wenn ein Amtsträger erst nach dem Ausscheiden aus dem Amt Vorteile, etwa in Form eines entgeltlichen Beratervertrags, annimmt, die ihm im Hinblick auf seine frühere Dienstausübung gewährt werden. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung eines konkreten Tatverhaltens als Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB oder Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB ist für die Verwirklichung beider Delikte deshalb Voraussetzung, dass der Amtsträger während seiner Amtszeit für eine konkrete pflichtwidrige Diensthandlung bzw. für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder an-nimmt. Keine dieser drei Handlungsmodalitäten ist vorliegend im Zeitraum der Amtszeit des Beschuldigten als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg nachweisbar erfüllt.

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