Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Bewährungsstrafen und Geldauflage für Bauunternehmer

08.08.2019 | Stand 04.08.2023, 12:43 Uhr
−Foto: n/a

Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führten dazu, dass ein im Landkreis Regensburg ansässiger Bauunternehmer vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 4.000 Euro verurteilt wurde.

REGENSBURG Aufgrund des abgegebenen, umfänglichen Geständnisses und seiner Einsicht wurde die Freiheitsstrafe durch das Amtsgericht Regensburg drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Über einen Zeitraum von ca. vier Jahren unterließ es der Unternehmer, seine bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit den tatsächlichen Bruttolohnsummen bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungen ordnungsgemäß anzumelden. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf über 55.000 Euro, für den der Beschuldigte, neben der Geldstrafe, aufzukommen hat.

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Regensburg einen Bauunternehmer aus dem Raum Schwandorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg überführten den Firmeninhaber des Sozialversicherungsbetrugs. Die Zöllner konnten dem Geschäftsmann nachweisen, dass er einem Großteil seiner Beschäftigten den Lohn „schwarz“ ausbezahlte, eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber erfolgte nicht. Auf diese Weise sparte sich der Unternehmer circa 36.600 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, für die er nun nachträglich aufkommen muss.

Regensburg