„Nicht für ein Fünferl nachgedacht“
Auch einvernehmlicher Sex mit einer Zwölfjährigen ist strafbar – acht Monate Jugendstrafe für 22-Jährigen

08.08.2019 | Stand 13.09.2023, 0:17 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

„Unser Ziel ist es, dass wir Sie hier nie wieder sehen“, so eindringlich wirkte Richterin Cornelia Braun am Donnerstag, 8. August, auf einen soeben Verurteilten ein. Die Jugendkammer am Amtsgericht Regensburg hatte einen 22-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gesprochen. Für Sex mit einer Zwölfjährigen wurde der junge Mann zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt.

REGENSBURG/BURGLENGENFELD An das, was an jenem 14. Januar 2018 in einer WG in Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf geschehen ist, konnte sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. Er wisse nur noch, dass das damals erst zwölfjährige Mädchen zu ihm gekommen war, er habe bereits Alkohol konsumiert. Beide waren alleine in der Wohnung – am nächsten Morgen sei er dann aufgewacht und habe nichts Ungewöhnliches bemerkt.

Das Opfer, das am Donnerstag ebenfalls aussagte, hingegen konnte sich noch sehr gut erinnern, dass sie mit dem 22-Jährigen geschlafen hat. Man habe sich geküsst, gegenseitig ausgezogen und Sex gehabt, „bis ich keine Jungfrau mehr war“. Dies sei einvernehmlich geschehen, der damals 20-Jährige habe sie nicht dazu gedrängt. Dem Sex vorausgegangen waren mehrfache Treffen der Zwölfjährigen mit dem jungen Mann, den sie über eine Freundin kennengelernt hatte. Der damals 20-Jährige habe ihr gefallen, sie hätte sich auch eine Beziehung mit ihm vorstellen können. Und so sei es eben dann auch zum Sex gekommen. „Es ist halt passiert“, meinte die Zeugin – sie sei auch nicht sauer auf den heute 22-Jährigen. Damals habe sie auch einigen Leuten von der Sache erzählt, diese wiederum hätten es auch weitererzählt, so die Zeugin.

Der 22-jährige Angeklagte war für Richterin Braun kein Unbekannter, schon mehrfach hatte sie mit ihm zu tun – und das nicht immer reibungslos. Termine seien zum Beispiel nicht eingehalten worden. Auch die Verhandlung am Donnerstag war bereits die Folge aus einem nicht eingehaltenen Termin – wegen des Umzugs des 22-Jährigen nach Regensburg hatte ihn offenbar die Ladung nicht erreicht, sodass am 9. Juli die Kammer unverrichteter Dinge abbrechen musste. Nach dem 14. Januar 2018 hat der junge Mann zudem – als Folge aus erzählten Gerüchten über den Sex mit dem Mädchen – Streit mit einem Bekannten. Diesem brach er die Nase, als er ihn auf den Sex mit dem Mädchen angesprochen hatte. Die Sozialstunden, zu denen er hier verurteilt wurde, sind noch nicht komplett abgeleistet.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und 50 Arbeitsstunden. Der Angeklagte habe gewusst, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt ist, es sei ihm bewusst gewesen, dass Sex mit dem Mädchen strafbar ist. Er habe sich zudem „unverantwortlich verhalten“, weil er beim Sex kein Kondom verwendet hat. Anwalt Töpfer betonte, dass zwischen seinem Mandanten und dem Mädchen „absolute Einvernehmlichkeit“ geherrscht habe, die heute 13-Jährige habe keine psychischen oder körperlichen Schänden davongetragen, die Sache sei „für sie gegessen und erledigt“. Töpfer bat um ein „mildes Urteil“ für seinen Mandanten.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Cornelia Braun verurteilte den 22-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungsfrist wurde auf zwei Jahre festgelegt. Für ein Jahr wird dem jungen Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. In den ersten sechs Monaten nach der Rechtskraft des Urteils muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die Kammer bezog hier 27 noch ausstehende Sozialstunden aus einem anderen Fall mit ein. Richterin Braun verdeutlichte, was der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs nach Erwachsenenstrafrecht bedeutet hätte, hier liegt der Strafrahmen bei zwei bis 15 Jahren Haft, bei der Tat handelt es sich um ein schweres Verbrechen. Hier wurde „nicht für ein Fünferl nachgedacht“, warf Braun dem 22-Jährigen vor – „auf beiden Seite“, schon sie nach. Der nun Verurteilte müsse „endlich erwachsen werden, so etwas darf nie wider vorkommen“.

Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Regensburg