Kein versuchter Totschlag
Gefährliche Körperverletzung – 42-Jähriger muss drei Jahre in Haft

31.07.2019 | Stand 13.09.2023, 0:17 Uhr
Sophie Hepach
−Foto: n/a

Drei Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entzugsklinik – so lautete am Dienstag, 30. Juli, das Urteil im Prozess gegen einen Angeklagten. Das Landgericht Regensburg sprach den 42-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

REGENSBURG Am 15. Dezember 2018 schlug der Angeklagte in Regensburg mehrmals auf sein Opfer ein. Auch zu Tritten gegen Körper und Kopf ist es gekommen, sind sich Gericht sicher. Der Angeklagte befand sich gemeinsam mit dem Opfer und einem weiteren Mann auf einer „Sauftour“, wie sein Anwalt es formulierte. Streit um Geld sei immer wieder Thema gewesen, was den Gewaltausbruch provoziert hätte. An genaue Details könnten sich aber weder Angeklagter noch Opfer erinnern. Beide waren zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen, wie eine Blutprobe ergeben hatte. Die Schwierigkeit der Entscheidungsfindung liege darin, den Kern aller Aussagen zu finden, den man wirklich und mit Sicherheit feststellen könne, so der Richter. Und das war gar nicht so leicht. Schon am ersten Tag des Prozesses sagten mehrere Zeugen und Polizeibeamte aus.

Auch der zweite Prozesstag, der 30. Juli, begann mit der Beweisaufnahme. Eine Polizeibeamtin, ein Gast einer der besuchten Kneipen und die Kellnerin des Lokals, vor dem sich die Tat abgespielt hatte, schilderten das Geschehen aus ihrer Sicht. Anschließend wurden mehrere ärztliche Berichte verlesen. Der Geschädigte hatte mehrere Prellungen, Hämatome und Wunden im Gesicht. Außerdem war stark alkoholisiert. Er hatte eine Nacht in einem Krankenhaus in Regensburg verbracht.

Der Angeklagte zeigte sich, wie schon am ersten Prozesstag, geständig. Er gab zu, dass er ein Alkoholproblem habe, und bat um Hilfe. Die Psychotherapeutin, die ein Gutachten über den Angeklagten erstellt hatte, stimmte einer positiven Veränderung zu. Der 42-Jährige habe Alkohol als Problem erkannt und sich einsichtig gezeigt. In der Untersuchungshaft habe er lange Zeit gehabt, nachzudenken, so der Angeklagte. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid. Er sei froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Auch Staatsanwältin und Verteidiger waren sich einig: Es handle sich hierbei um keinen versuchten Totschlag. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert sowie die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Der Verteidiger hatte zwei Jahre Haft beantragt. Der Unterbringung in einer Klinik stimmte er zu.

Der Richter betonte, dass das Verhalten des Opfers, der den Angeklagten provoziert hat, eine entscheidende Rolle im Strafmaß spielt. Das Geständnis des Angeklagten, dessen Einsicht und Reue sowie der übermäßige Alkoholkonsum wirken hier ebenfalls strafmindernd. Er verurteilte den 42-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Zudem muss er sich einem Alkoholentzug unterziehen. Das Urteil rechtskräftig.

Hier geht‘s zum Vorbericht:

Schläge und Tritte – Angeklagter und Opfer können sich an Tat im Detail nicht mehr erinnern

Regensburg