Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz
Sicherungshaftbefehl vollstreckt – Bundespolizei nimmt 33-jährige Deutsche fest

29.07.2019 | Stand 04.08.2023, 6:36 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstagabend, 23. Juli, haben Beamte des Bundespolizeireviers Regensburg eine 33-jährige Frau im Regensburger Hauptbahnhof kontrolliert. Dabei haben sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg festgestellt.

REGENSBURG Das Landgericht Regensburg hatte die Gesuchte 2013 wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten mit anschließender Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Während dieser Bewährungszeit hatte sie allerdings gegen mehrere Auflagen verstoßen. Unter anderem hatte sie sich nicht mehr bei ihrem Bewährungshelfer gemeldet und ist auch den angeordneten Drogenabstinenzkontrollen nicht mehr nachgekommen. Das zuständige Gericht setzte daher die Bewährung aus. Da sie ohne festen Wohnsitz und weder postalisch noch in anderer Weise erreichbar war, schrieb die Staatsanwaltschaft die 33-Jährige im Juni 2019 zur Aufenthaltsermittlung und zur Sicherungshaft aus.

Die Bundespolizisten führten die Festgenommene dem zuständigen Haftrichter vor. Dieser ordnete die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Regensburg an.

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