Justiz
Staatsanwaltschaft will gegen Urteil im Prozess gegen Joachim Wolbergs in Revision gehen

03.07.2019 | Stand 29.07.2023, 8:21 Uhr
−Foto: n/a

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat am Mittwoch, 3. Juli, drei Angeklagte im Strafprozess gegen Oberbürgermeister Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl teilweise für schuldig befunden und wegen Korruptionsdelikten verurteilt. Damit steht auch nach Auffassung der 6. Strafkammer nach Abschluss der Beweisaufnahme fest, dass die Ermittlungen und die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg berechtigt waren.

REGENSBURG Soweit die 6. Strafkammer die Angeklagten freigesprochen bzw. trotz Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts von Strafe abgesehen hat, wird die Staatsanwaltschaft das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

Die Staatsanwaltschaft sei eine objektive Behörde, die rechtsstaatliche Grundsätze beachtet. Korruptionsdelikte gefährden die Funktionsweise eines Staates in besonderer Weise. Die Staatsanwaltschaften seien deshalb gerade auch in diesem Bereich der Kriminalität besonders gefordert.

„Sachliche Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft wird immer zum Anlass genommen, das eigene Vorgehen zu überprüfen. Die jetzt von der 6. Strafkammer geäußerte Kritik wird jedoch in dieser Form entschieden zurückgewiesen. An dieser Stelle ist auf die im Verfahren bereits ergangenen zahlreichen Zwischenentscheidungen der Gerichte außerhalb der Hauptverhandlung hinzuweisen. Bis hin zum Oberlandesgericht Nürnberg, das den dringenden Tatverdacht bestätigt hat, wurde dabei die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt beanstandet. Auch die 6. Strafkammer hat in einem ausführlichen Eröffnungsbeschluss die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft inhaltlich vollständig mit lediglich teilweise abweichender rechtlicher Wertung zugelassen“, so dei Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung. Zweck einer Hauptverhandlung, die durch die Anklage bewirkt wird, sei es gerade, mittels Beweiserhebung festzustellen, welche Tatvorwürfe nach der Überzeugung des Gerichts nachweisbar sind. Soweit dies nach der Meinung des Gerichts nicht der Fall ist, rechtfertigt dies keinesfalls den Vorwurf, die Anklageerhebung sei ungerechtfertigt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft habe an der Hauptverhandlung in der gebotenen Sachlichkeit mitgewirkt. „So wie bereits die von der Strafkammer nicht beanstandeten wiederholten persönlichen Diffamierungen gegenüber den Vertretern der Staatsanwaltschaft jedoch irritiert haben, irritieren jetzt auch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht manche Äußerungen in der Urteilsbegründung über die Arbeit der Staatsanwaltschaft.“

Regensburg