Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Sozialbetrüger überführt – Inhaber eines Eiscafés meldete Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß an

26.06.2019 | Stand 29.07.2023, 4:20 Uhr
−Foto: n/a

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Weiden führten dazu, dass ein Inhaber eines Eiscafés aus dem Raum Neumarkt vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt wurde.

NEUMARKT Der Unternehmer unterließ es über einen Zeitraum von circa zwei Jahren die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne, anzumelden. Seiner Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle abzuführen, kam der Geschäftsmann nicht nach. In den Beitragsnachweisen gab er geringere als die tatsächlich geschuldeten Beitragssummen an. Für die Berechnung dieser Beitragssumme legte er nicht die gesamte Lohnsumme zu Grunde, die den versicherten Beschäftigten gemäß dem jeweils geltenden Mindestlohn zustand.

Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf circa 10.300 Euro für den der Beschuldigte, neben der Geldstrafe, aufzukommen hat.

Regensburg