Satzungsentwurf im Stadtplanungsausschuss
Kommt jetzt auch in Regensburg die Zweckentfremdungssatzung?

24.06.2019 | Stand 29.07.2023, 3:58 Uhr
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In ihrem Antrag, der am 22. Januar 2019 im Planungsausschuss behandelt worden war, forderte die CSU-Stadtratsfraktion die Stadtspitze auf, Überlegungen anzustellen, wie die Zweckentfremdung von Wohnraum in Regensburg bekämpft werden kann.

REGENSBURG Sie sieht darin neben anderen von der CSU in der Vergangenheit vorgeschlagenen Mitteln wie der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus oder das vermehrte Gebrauchmachen vom gemeindlichen Vorkaufsrecht ein weiteres probates Mittel, um den angespannten Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. So forderten die Initiatoren Dagmar Schmidl und Dr. Armin Gugau einen aktuellen Bericht zu Ferienwohnungen und den Voraussetzungen wie Folgen einer Zweckentfremdungssatzung ein. Bei positivem Prüfergebnis sollte eine entsprechende Satzung erstellt werden.

„In meinem Berufsalltag als Fachanwältin für Mietrecht bin ich immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen mangels anderweitig verfügbaren Wohnraums von Bürgerinnen und Bürgern aus Regensburg oder auch Studenten eine Ferienwohnung angemietet werden muss. Dies dann zu deutlich überhöhten Preisen und ohne jeglichen Mieterschutz“, führt Schmidl die Beweggründe für den Antrag aus. Gerade Ferienwohnungen sind zwar in der Weltkulturerbestadt nach Meinung der CSU-Fraktion wünschenswert, aber mittlerweile in ausreichendem Maß vorhanden. „Nahezu in jeder Sitzung des Planungsausschusses werden uns Nutzungsänderungen von Wohnen in Ferienwohnen zur Kenntnis vorgelegt. Gleichzeitig übersteigt die Nachfrage nach freiem Wohnraum das Angebot um ein Vielfaches, was sich in den nächsten Jahren noch verstärken dürfte. Es besteht deshalb Handlungsbedarf“, erklärt Dr. Gugau. So sieht dies nun auch die Stadtverwaltung und hält in Regensburg – nach dem Vorbild der Städte München, Nürnberg und Puchheim – die Zweckentfremdungssatzung für geeignet, die bestehende Wohnraummangellage zu entschärfen:

Während der CSU-Antrag im Januar von der Bürgermeisterin noch für überflüssig gehalten und zurückgestellt wurde, bis der angekündigte Bericht der Verwaltung vorgelegt wird, steht nun dieser Sachstandsbericht zu Ferienwohnungen samt Erlass einer Zweckentfremdungssatzung diese Woche auf den Tagesordnungen von Planungsausschuss und Stadtrat. Danach steht fest, dass die Entwicklungen im Bereich Ferienwohnungen den angespannten Wohnungsmarkt nachteilig beeinflussen. Während die letzte Recherche in 2015 noch 201 Ferienwohnungen ergab, wurde nun in einer neueren Recherche ein Anstieg auf 376 Wohnungen, davon 218 allein in der Altstadt, was 0,6 Prozent aller vermieteten Wohnungen entspricht, festgestellt. „Zurecht weist die Verwaltung darauf hin, dass bisher bauordnungsrechtlich einem Antrag auf Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung in der Regel entsprochen werden musste. Auch fortan kann zwar Ferienwohnraum entstehen, allerdings nicht mehr ohne jede ,Prüfinstanz‘, sondern nur mit entsprechender Genehmigung. Denn in erster Linie ist eine Wohnung zum Wohnen da!“, konstatiert Schmidl.

Auch wenn der Nutzen dieser Satzung laut Beschlussvorlage schwer in Zahlen messbar sein wird, setzt die Verwaltung insbesondere auf einen stark präventiven Effekt und damit eine deutliche Eindämmung der zweckfremden Nutzung.

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