Geldbuße gezahlt
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – 37-Jährige kann Erzwingungshaft gerade noch abwenden

03.06.2019 | Stand 28.07.2023, 14:09 Uhr
−Foto: n/a

Die Vollstreckung eines Erzwingungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Regensburg hat eine 37-jährige Deutsche durch Zahlung der offenen Geldbuße abwenden können. Eine siebentägige Haftstrafe blieb ihr damit erspart.

REGENSBURG Beamte der Bundespolizei hatten die 37-Jährige am Hauptbahnhof kontrolliert und dabei die Fahndungsausschreibung festgestellt. Wegen einer Ordnungswidrigkeit hatte die Stadt Regensburg gegen die Frau eine Geldbuße in Höhe von 175 Euro zuzüglich 40,50 Euro Verfahrenskosten verhängt. Da die Geldbuße aber nicht beigebracht werden konnte, hatte das Amtsgericht ersatzweise sieben Tage Erzwingungshaft verhängt. In Anbetracht der drohenden Haft bezahlte die Gesuchte die ausstehende Geldbuße einschließlich Verfahrenskosten und blieb somit auf freiem Fuß.

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