Aufgedeckt durch den Zoll
Beschäftigte nicht rechtzeitig angemeldet – 28.000 Euro Schaden für Sozialversicherungsträger

03.06.2019 | Stand 28.07.2023, 14:16 Uhr
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Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Geschäftsführer einer Baufirma aus dem Landkreis Neumarkt zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro.

LANDKREIS NEUMARKT Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstsitz Weiden konnten dem Beschuldigten nachweisen, dass er es in 102 Fällen unterließ, die in der Firma Beschäftigten bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen monatlich, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen wurden nicht fristgerecht abgeführt. Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass bei zwei gewerblich eingesetzten Arbeitnehmern die Überstunden über die Ehefrauen abgerechnet wurden (so genanntes Lohnsplitting). Der für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 13.000 Euro, für den der Angeklagte, neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten, aufzukommen hat.

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Firmeninhaber aus dem Raum Neumarkt, der es ebenfalls unterließ, seine Beschäftigten ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden, zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro. Hier beläuft sich der Schaden für die Sozialkassen auf circa 15.000 Euro.

Regensburg