Bewerbungsfrist endet am 31. Mai
Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in der Stadt Regensburg gesucht

25.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:54 Uhr
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Zurzeit erarbeitet die Stadt Regensburg Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Regensburg in der kommenden Amtsperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2025.

REGENSBURG Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichts Regensburg haben. Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte und Notare. Dies trifft gleichermaßen auch für berufsmäßige Richter sowie Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments und Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung zu.

Auf der Vorschlagsliste, die von der Stadt Regensburg erstellt wird, sollen möglichst alle Kreise der Bevölkerung aus den verschiedenen Berufs- und Altersgruppen berücksichtigt werden.

Aus den Vorschlagslisten wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern. Wer in der Stadt Regensburg wohnt, kann seine schriftliche oder persönliche Anmeldung bis zum 31. Mai 2019 am Bürgerzentrum, Wahlamt (Maximilianstraße 26) abgeben. Telefonische Rückfragen und die Anforderung von Anmeldeformularen sind unter Telefonnummer 0941/ 507-2032 und per Mail an wahl@regensburg.de oder unter www.regensburg.de möglich. Über die endgültige Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit und stehen damit gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren.

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