REGENSBURG Die Bundespolizisten hatten den 59-Jährigen am Hauptbahnhof einer Kontrolle unterzogen und dabei den offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg festgestellt. Das Amtsgericht hatte den Mann im April 2018 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, ersatzweise 100 Tage Haft, verurteilt. Da der Verurteilte aber nur einen Teil der Strafe bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Anfang Mai Haftbefehl. Durch Zahlung der noch offenen 1.245 Euro Reststrafe hätte der Mann den Gang ins Gefängnis abwenden können. Weil er dazu aber nicht in Lage war, erwarten den Mann nun 83 Tage hinter Gittern.
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