Erklärung der Verteidigung Wolbergs
„Art der Sachbehandlung wird Anforderungen nicht gerecht“

17.04.2019 | Stand 03.08.2023, 16:11 Uhr
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„Das OLG Nürnberg hat mit heutiger Entscheidung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg den Nichtöffnungsbeschluss der fünften Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 11. März 2019 aufgehoben und die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. Oktober 2018 unverändert zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zugelassen. Hierzu ist Folgendes zu erklären:

REGENSBURG Die Verteidigung hält an dem Einwand doppelter Rechtshängigkeit fest und wird diesen Aspekt eines durchgreifenden Verfahrenshindernisses auch im weiteren Verfahren unverändert verfolgen. Spätestens der Bundesgerichtshof für Strafsachen in Karlsruhe wird sich mit dieser Rechtslage erneut zu befassen haben.

Soweit das Oberlandesgericht Nürnberg mit schlichter Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. Oktober 2018 darauf verweist, hinreichender Tatverdacht gegen Oberbürgermeister Wolbergs ergäbe sich aus den im wesentlichen Ergebnis der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 angeführten Beweismitteln, wird deutlich, dass die von der Verteidigung im Zwischenverfahren vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Regensburg bereits vor Monaten ausdrücklich erhobenen Einwände in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht weder berücksichtigt noch geprüft worden sind.

Einmal mehr wird diese Art der Sachbehandlung den im Strafprozess grundsätzlich geltenden Anforderungen nicht gerecht“

Regensburg