Ersatzweise 60 Tage Haft
Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen – saftige Geldstrafe in Höhe für 22-Jährigen

12.04.2019 | Stand 04.08.2023, 19:26 Uhr
−Foto: n/a

Zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro hat das Amtsgericht Regensburg einen zur Tatzeit 22-Jährigen verurteilt. Der Niederbayer hatte zwei Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Erlaubnis aus Tschechien eingeführt.

REGENSBURG Im November 2018 kontrollierten Beamte der Bundespolizei im Bereich Furth im Wald einen im Landkreis Landshut wohnhaften 22-Jährigen. Dabei fanden sie in der Mittelkonsole seine Fahrzeuges zwei Feuerwerkskörper ohne amtliches Prüfzeichen. Der Mann hatte die in Deutschland verbotenen Böller auf einem der zahlreichen Vietnamesenmärkte erworben. Die Bundespolizisten erstatteten damals eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Das Amtsgericht Regensburg hat den wegen anderer Delikte strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen Mann jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro, ersatzweise 60 Tage Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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