Amtsgericht Regensburg
Enkeltochter sexuell missbraucht? – Opa muss in Haft

28.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:13 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein 65-jähriger Großvater musste sich seit dem 29. Januar vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, sich mehrmals an seiner eigenen, damals elfjährigen Enkeltochter vergangen zu haben. Am Donnerstag, 28. März, wurde der 65-Jährige schließlich des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

REGENSBURG Der Großvater hatte die Vorwürfe bis zu letzt vehement von sich gewiesen. „Es kam zu keinem Zeitpunkt zu sexuellen Übergriffen“, betonte Michael Haizmann, der Verteidiger des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung am Dienstag, 29. Januar. Als Haizmann Auszüge aus früheren Aussagen des Mädchens vorlas, zeigte sich der Angeklagte damals erschüttert. „Das ist Wahnsinn! Das ist doch total verlogen“, sagte er bestürzt. „Mir gefallen hübsche schlanke Frauen zwischen 45 und 60. Bei einer 30-Jährigen für eine Nacht würde ich aber auch nicht ‚nein‘ sagen“, stellte der Angeklagte seine sexuellen Vorlieben klar. An Kindern ist der 65-Jährige nach eigenen Angaben sexuell nicht interessiert. Weiter gab er damals an, dass er sich vorstellen kann, dass das Mädchen diese Behauptungen aufstellte, um die Aufmerksamkeit ihrer Eltern zu bekommen.

Obwohl bei dieser Verhandlung fast ausschließlich die gegensätzlichen Behauptungen des Großvaters und die der Enkeltochter vorliegen, ist sich das Gericht sicher, dass die Enkeltochter die Wahrheit sagt. „Wir haben an ihrer Glaubwürdigkeit überhaupt keinen Zweifel. Was hätte sie für einen Grund, den Opa zu belasten?“, so die Vorsitzende Richterin.

Die heute 16-Jährige hat, so die Meinung der Richterin, ihren Opa als wichtige Bezugsperson verloren. Außerdem hat sie bei ihrer Aussage, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, „tief gestapelt“ und sich auch „teilweise selbst die Schuld gegeben“. Das Urteil begründete die Richterin unter anderem auch durch die Zeugenaussagen der Psychologin, bei der die Enkelin inzwischen an fast 100 Sitzungen teilgenommen hat.

Das Urteil, das für Tränen der Erleichterung bei der Enkelin und ihrer Familie im Zuschauerraum sorgte, ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg