Justiz
Strafverteidiger tagen im Marina-Forum in Regensburg – Strafprozess als zentrales Thema

22.03.2019 | Stand 22.07.2023, 2:00 Uhr
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Am Freitagabend, 22. März, beginnt der 43. Strafverteidigertag in Regensburg. Die Veranstalter rechnen mit 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, überwiegend Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Rechtswissenschaften und der Justiz.

REGENSBURG Im Zentrum der Tagung steht der Strafprozess. Unter dem Titel „Psychologie des Strafverfahrens“ befassen sich insgesamt acht Arbeitsgruppen überwiegend mit strafprozessualen Themen.

Der Strafprozess stellt den Kern des angewandten Strafrechts dar. Hier werden nicht nur die Normen des materiellen Strafrechts angewandt, sondern es gilt, den Tatvorwurf gegen einen Beschuldigten zu überprüfen und ggfs. das individuelle Maß an Schuld zu ermitteln, das die Grundlage der späteren Strafzumessung darstellt. Nichts weniger als die “materielle Wahrheit„ soll der Strafprozess ermitteln.

Um dies zu gewährleisten, ist das Verfahren einem engen Korsett von Normen und Verfahrensregeln unterworfen, die auch den Beschuldigten schützen. Das Strafprozessrecht versucht damit unter anderem das Ungleichgewicht zwischen den ermittelnden staatlichen Behörden und Beschuldigten zu lindern. Beschuldigtenrechte sind daher immer auch Normen, die der Verfahrenssicherung und der Wahrheitsfindung dienen.

In jüngster Zeit werden Stimmen laut, die eine Beschränkung dieser Beschuldigtenrechte fordern, um Strafverfahren schneller und effizienter zu gestalten. Forderungen eines sog. “Strafkammertages„, an dem Ende 2017 nur etwa 60 Richterinnen und Richter teilnahmen, wurden in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD übernommen, obwohl sie von der Wissenschaft, den Anwaltsverbänden wie auch von vielen Vertretern der Strafjustiz scharf kritisiert wurden.

Der Strafverteidigertag wird am Sonntag zum Abschluss der Tagung eigene Thesen zu einer notwendigen Reform des Strafverfahrens vorlegen. Dazu zählt unter anderem die Forderung nach einer audio-visuellen Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren wie auch der Hauptverhandlung, die in Deutschland nach wie vor nicht vorgesehen sind. Die gesamten Thesen stellen wir Ihnen gerne bereits vorab mit Sperrfrist zur Verfügung.

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