Kontrolle
Geldstrafe beglichen – 33-Jähriger kann Gefängnisstrafe abwenden

05.03.2019 | Stand 03.08.2023, 14:55 Uhr
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Einen 32-tägigen Gefängnisaufenthalt konnte am Donnerstag, 28. Februar, ein 33-jähriger Deutscher abwenden. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den Oberpfälzer am Hauptbahnhof in Regensburg und stellte dabei den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden fest.

REGENSBURG Wie sich herausstellte, hatte das Amtsgericht den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zuzüglich Verfahrenskosten verurteilt, weil er gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Der Verurteilte bezahlte allerdings nur einen Teil der Geldstrafe. Der anschließenden Ladung zum Strafantritt der noch offenen 32 Tage Ersatzfreiheitsstrafe kam er nicht nach. Die Staatsanwaltschaft erließ deshalb Haftbefehl. Da der Gesuchte in der Lage war den offenen Betrag in Höhe von 642 Euro einschließlich der Verfahrenskosten zu begleichen, konnte er die drohende Freiheitsstrafe abwenden.

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