Prozess Wolbergs
„Inakzeptables Vorgehen der Staatsanwaltschaft“ – Verteidigung fordert Landgericht zum Handeln auf

21.02.2019 | Stand 21.07.2023, 19:30 Uhr
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„Mit Datum 8. Juni 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg Durchsuchungsbeschlüsse zu diversen Objekten beantragt, die nach Erlass – wie bekannt – sämtlich am 14. Juni 2014 vollzogen worden waren.

REGENSBURG Gegenstand dieser Beschlüsse war der (einheitliche) Vorwurf, unser Mandant habe als Bürgermeister beziehungsweise als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg und in seiner Funktion als Vorsitzender des SPDOrtsvereins Regensburg-Stadtsüden in den Jahren 2013 bis 2016 von drei bekannten Bauträgern der Stadt in erheblichem Umfang Spenden angenommen.

Um das wahre Ausmaß der Zuwendungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen, seien diese entgegen den Bestimmungen des Parteigesetzes unter Zuhilfenahme verschiedener natürlicher und juristischer Personen gestückelt und in den jährlichen Rechenschaftsberichten des Ortsvereins nicht offengelegt worden, wobei sich Herr Wolbergs darüber im Klaren gewesen sei, dass diese Zuwendungen im Hinblick auf seine Entscheidungsbefugnisse gewährt würden, was er auch bei seinen Diensthandlungen berücksichtigt habe.

Diesen einheitlichen lebensgeschichtlichen Vorgang, der nach den erhobenen Vorwürfen in der angeblichen Verschleierung von Spenden in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Partei seine Schnittmenge hat, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg im Januar 2017 – wohl mit Blick auf die wenig später veranlasste Inhaftierung unseres Mandanten – mit einer unnötigen und rechtlich hochproblematischen Verfahrenstrennung hinsichtlich der von Anfang an ins Visier genommenen drei Bauträger künstlich aufgespalten.

Dass dies erkennbar dazu dienen soll, die mit fragwürdiger Verhaftung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg initiierte Suspendierung vor abschließender Klärung häppchenweise erhobener Vorwürfe durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen, hat die Verteidigung schon mehrfach angeprangert.

Das „Anklage-Timing“ der Staatsanwaltschaft spricht ohne weiteres für sich: Mit Datum 26. Juli 2017 wurde in einem Verfahrensteil Anklage im Zusammenhang mit dem Bauträger Tretzel erhoben, am 4. Oktober 2018, wenige Tage nach Beginn der dazu laufenden Hauptverhandlung, Anklage im Zusammenhang mit dem Immobilienzentrum. Und neuerdings, mit Datum 25. Januar 2019, wurden zwei weitere Anklagen zu dem ebenfalls bereits in den Durchsuchungsbeschlüssen aus dem Juni 2016 erfassten dritten Bauträger auf den Weg gebracht.

Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Regensburg mit anstehender Entscheidung über die Zulassung dieser Anklagen diesem ebenso durchsichtigen wie inakzeptablen Vorgehen der Staatsanwaltschaft einen Riegel vorschieben wird. Unabhängig davon ist zu betonen, dass auch diese seit jeher bekannten, gleichwohl vorgehaltenen und der Öffentlichkeit gezielt getrennt präsentierten Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren.“

Regensburg