Erschleichen von Leistungen
Bekannte bewahrt 24-Jährigen vor Gefängnis und bezahlt 1.000 Euro Geldstrafe

12.02.2019 | Stand 21.07.2023, 17:31 Uhr
−Foto: n/a

Beamte der Bundespolizei haben am Montagvormittag, 11. Februar, einen 24-jährigen Deutschen kontrolliert und bei der fahndungsmäßigen Überprüfung einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen festgestellt.

REGENSBURG Wegen Erschleichens von Leistungen hatte das Amtsgericht Sigmaringen den jungen Mann im Oktober 2018 zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Ersatzweise 100 Tage Freiheitsstrafe. Da der 24-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlte, erließ die Staatsanwaltschaft im Januar 2019 Haftbefehl. Der Verurteilte war zwar nicht sofort in der Lage die offene Geldstrafe zu bezahlen, bat aber um die Möglichkeit eine Bekannte zu kontaktieren. Kurze Zeit später erschien die Frau auf der Dienststelle. Sie beglich sowohl die Geldstrafe als auch die Verfahrenskosten in Höhe von 80 Euro und bewahrte damit ihren Bekannten vor der Einlieferung ins Gefängnis.

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