Strafanzeige
Betonpfahl auf Gleis gelegt – Bundespolizei kann Tatverdächtigen ermitteln

31.01.2019 | Stand 01.08.2023, 17:19 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2018 hat ein zunächst unbekannter Täter einen circa 80 Kilogramm schweren, mit Baustahl armierten Betonpfahl mit den quadratischen Außenmaßen von zehn Mal zehn Zentimetern und einer Länge von 380 Zentimetern bei Bahnkilometer 3.100 in das Bahngleis der Hauptstrecke Regensburg - Weiden gelegt. Der Personenzug ALX von der Fahrt von Schwandorf nach Regensburg hatte mit dem Räumschild des Triebfahrzeuges das Hindernis erfasst.

WALDMÜNCHEN Dabei wurde das Räumschild auf der rechten Seite durchschlagen, zu einer Entgleisung des Zuges kam es glücklicherweise nicht. Der entstandene Sachschaden belief sich auf circa 3.500 Euro. Ermittlungsbeamten des Bundespolizeireviers Regensburg ist es jetzt gelungen einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Es handelt sich dabei um einen Jugendlichen aus der westlichen Oberpfalz. Anfängliche Befürchtungen, es könnte sich bei diesem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr um einen terroristischen Anschlag gehandelt haben, konnten im Zuge der Ermittlungen gänzlich ausgeschlossen werden.

Dafür ergaben sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten. Derselbe Jugendliche wird auch verdächtigt, bereits am 24. November 2018 bei Bahnkilometer 3.400 einen Einkaufswagen in den Gleisbereich verbracht und abgestellt zu haben. Trotz eingeleiteter Schnellbremsung gelang es der Triebfahrzeugführerin nicht, den Regionalexpresszug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Dadurch entstand ein Schaden von circa 700 Euro am Triebfahrzeug, der Schaden am völlig zerstörten Einkaufswagen belief sich auf etwa 85 Euro. Personen kamen in beiden Fällen zum Glück nicht zu Schaden.

Ebenfalls tatverdächtig ist der Jugendliche der vorsätzlichen Zerstörung von Holzbohlen auf dem Fuß- und Radweg der in unmittelbarer Nähe befindlichen Eisenbahnbrücke. Das zuständige Tiefbauamt bezifferte hier den Schaden auf über 1.000 Euro. Die entsprechende Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Störung öffentlicher Betriebe und gemeinschädlicher Sachbeschädigung wird der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgelegt. Weiter werden dem jungen Mann die Ordnungswidrigkeiten „unbefugtes Betreten von Bahnanlagen“ sowie „ betriebsstörende Handlungen“ nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeworfen.

Regensburg