RODING Auf dem nachfolgenden Parkplatz entgegnete der Unbekannte auf Ansprache durch die Geschädigte lediglich „Halt die Fotzn“ und ging seiner Wege. Sollte der Beschuldigte schließlich ermittelt werden, so muss dieser mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen.
30.01.2019, 10:33 Uhr
Anzeige wegen Nötigung 53-jährige BMW-Fahrerin erst ausgebremst und dann beleidigt

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