Fahrlässige Tötung
Fahrschullehrer tödlich verletzt – betrunkener Unfallfahrer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

24.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:42 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Über fünf Monate ist es nun her, dass sich in Lappersdorf im Landkreis Regensburg ein tragischer Verkehrsunfall ereignet hat. Am Dienstagnachmittag, 7. August 2018, geriet ein Paketdienstfahrer aus Ungarn mit seinem Kleintransporter in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem 40-jährigen Motorradfahrer. Der 40-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle. Nur einen Tag später wurde Haftbefehl gegen den Ungarn erlassen. Am Donnertag, 24. Januar, stand er nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor dem Regensburger Amtsgericht.

REGENSBURG Während des Prozesses stellte sich schnell heraus, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffend sind. Der 42-Jährige zeigte sich geständig. Gleich zu Beginn seiner Einlassung brach der Unfallfahrer in Tränen aus. Er berichtete, dass er seinen Vater auf die gleiche Art und Weise verloren habe und schilderte, wie es zu dem Unfall kam. Der 42-Jähirge ist eigentlich gelernter Tischler, arbeitete jedoch seit März 2018 als Paketdienstfahrer. „An diesem Tag hatte ich 142 Adressen. Es ist unmöglich, so viele Adressen abzuwickeln“, schilderte er. Weiter erzählte er, dass er die beiden Nächte zuvor nicht geschlafen hatte. Doch der 42-Jährige war nicht nur gestresst und übermüdet, sondern auch betrunken. In seiner schlaflosen Nacht vor dem Unfall konsumierte er bis vier Uhr morgens jede Menge Alkohol – unter anderem auch Wodka. Trotz seines Alkoholkonsums machte er sich gegen 5.30 Uhr mit seinem Kleintransporter auf den Weg zur Arbeit. Zuhause zu bleiben war für den Ungarn keine Alternative. Zu groß war die Angst, gefeuert zu werden. „Ich musste Geld verdienen“, erklärte er vor Gericht. Schließlich muss er seine Familie in Rumänien versorgen.

In der Arbeit angekommen sortierte er Pakete und belud seinen Wagen. Gegen 8.30 Uhr begann er schließlich damit, die Päckchen auszuliefern. Er folgte seiner gewohnten Routine, bis er zur Mittagszeit den ersten Unfall baute. In Lappersdorf stieß er mit dem Heck des Transporters gegen zwei Gartenzäune und mähte diese regelrecht um. Der entstandene Schaden betrug knapp 4.500 Euro. Trotz seines Unfalls setzte sich der betrunkene Paketdienstfahrer wieder hinter das Steuer seines Wagens und setzte seine Fahrt fort. Doch schon knapp zwei Stunden später, um 14.20 Uhr passierte der schreckliche Unfall auf der R18 in Lappersdorf. Der 42-Jährige geriet auf die Gegenfahrbahn. Mit seinem Transporter touchierte er erst eine junge Motorradfahrerin und erfasste dann deren 40-jährigen Fahrlehrer. Er war auf einem weiteren Motorrad hinter seiner Schülerin gefahren. Beide Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt der Kollision mit circa 70 km/h unterwegs. Der Fahrlehrer und seine Maschine wurden circa 40 Meter mitgeschleift, bis der Transporter an der Leitplanke zum Stehen kam. Der Fahrlehrer erlitt ein Polytrauma und verstarb noch an der Unfallstelle. „Dieses Jahr wollten er und seine Verlobte heiraten“, berichten enge Freunde des Verunglückten.

Anhand der Ergebnisse, die bei zwei Blutabnahmen kurz nach dem Unfall herausgekommen waren, errechnete der Vorsitzende Richter die wahrscheinlichen Promille-Werte des Unfallfahrers. So muss der 42-Jährige bereits bei Arbeitsbeginn über 3,4 Promille gehabt haben. Bei der Kollision mit den Zäunen waren es nach den Berechnungen des Richters noch über 2,3 Promille und zum Zeitpunkt der Kollision über 1,85 Promille. „Die Werte sind exorbitant“, zeigte sich der Richter erschüttert. „Ich denke, ich bin am Steuer eingeschlafen und auf die Gegenfahrbahn gekommen“, äußert sich der Unfallfahrer über seinen Übersetzer zu dem Unfall. Als er nach dem Unfall aus seinem Transporter ausgestiegen war, sah er den Motorradfahrer und seine Maschine unter seinem Wagen eingeklemmt. „Was ich da gesehen habe, möchte ich lieber vergessen“, schilderte der 42-Jährige unter Tränen. Durch das Geständnis des 42-Jährigen konnte weiteren Zeugen die Aussage erspart werden. „Es ist bei solchen Verfahren leider der Fall, dass der wichtigste Zeuge nicht mehr lebt“, so der Richter.

Der 42-Jährige wurde schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Seinen Führerschein bekommt der Unfallfahrer weitere eineinhalb Jahre nicht zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg