1.800 Euro Strafe
Weil er Hausverbot bekam – 49-Jähriger greift Supermarkt-Angestellten nach Ladenschluss an

14.01.2019 | Stand 31.07.2023, 20:51 Uhr
−Foto: n/a

Zu einer Geldbuße in Höhe von 1.800 Euro wegen Beleidigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Regensburg einen 49-jährigen Äthiopier verurteilt. Im August 2018 hatte der 49-Jährige in einem am Bahnhof ansässigen Discounter Kunden belästigt. Ein 22-jähriger peruanischer Angestellter hatte ihm daraufhin ein mündliches Hausverbot erteilt, welchem der 49-Jährige auch nachkam.

REGENSBURG Als der Angestellte nach Ladenschluss, kurz nach 20 Uhr, das Geschäft und anschließend den Bahnhof über den Haupteingang verließ, griff der 49-Jährige den jungen Mann von hinten an, schlug ihn mit der Hand auf den Rücken, packte ihn am Hals und beleidigte ihn mit höchst anstößigen Ausdrücken. Erst als zwei Zeugen zu Hilfe eilten, ließ er von seinem Opfer ab.

Eine mittlerweile alarmierte Streife der Bundespolizei nahm den Angreifer vorläufig fest. Wie sich auf der Wache herausstellte, war der Täter stark alkoholisiert. Der Geschädigte stellte Strafantrag und die Bundespolizei erstattete nach Abschluss der Ermittlungen Anzeige wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Nun hat der in Regensburg aufhältige Äthiopier die Quittung für sein aggressives Verhalten bekommen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Ob der zurzeit ohne festen Wohnsitz lebende 49-Jährige in der Lage sein wird, die 1.800 Euro Strafe zu bezahlen oder statt dessen die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten muss, wird sich herausstellen.

Regensburg