Illegales Autorennen
Mit 200 km/h über die Bundesstraße – Raser stehen zum zweiten Mal vor Gericht

08.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:43 Uhr
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„Das war ein Fehler. Ich gebe zu, dass das ein Schmarrn war. Ich habe mich provoziert gefühlt und in dem Moment nicht nachgedacht“, erklärt der 21-Jährige der beiden Angeklagten am Dienstag, 8. Januar, vor dem Berufungsgericht. Er und ein weiterer 22-jähriger Mann mussten sich bereits vor einigen Monaten wegen eines illegalen Autorennens vor dem Amtsgericht Cham verantworten.

REGENSBURG Damals wurden sie zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro beziehungsweise von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Außerdem wurde ihnen fünf Monate lang die Fahrerlaubnis entzogen. Während die Männer das Urteil akzeptierten, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Deshalb wurde der Fall nun neu aufgerollt.

Zunächst stellte der Richter klar, dass er den Sachverhalt als erwiesen betrachtet: Am 23. Februar 2018 fuhren die beiden Männer unabhängig voneinander auf der Bundesstraße 20 zwischen Cham und Furth im Wald. Sie kannten sich nicht, fuhren nur zufällig dasselbe Auto – einen Seat Leon mit jeweils 280 beziehungsweise 290 PS. Nachdem der 22-Jährige dem 21-jährigen Angeklagten mehrmals dicht aufgefahren war, gaben die beiden schließlich Gas und lieferten sich ein Rennen, bei dem sie zwischenzeitlich auf über 200 km/h beschleunigten. Dabei schnitten sie Kurven, überfuhren die durchgezogene Mittellinie und überholten mehrere Lkw. Im Bereich der Abfahrt Weiding waren sie durch andere Autos gezwungen, zu bremsen und konnten von einer Zivilstreife der Polizei angehalten werden. Die Staatsanwaltschaft forderte nun unter anderem eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das Gericht wies die Berufung zurück. Es bleibt bei der ursprünglichen Strafe.

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