Anklage
Illegales Autorennen – mit 200 Sachen über die Bundesstraße gebrettert

07.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:43 Uhr
−Foto: n/a

Eine Verurteilung von zwei Autoraser aus Viechtach und Furth im Wald durch das Amtsgerichts Cham wird neu aufgerollt. Mit bis zu 200 km/h hatten sie auf der Bundesstraße zwischen Cham und Furth im Wald beschleunigt. Die Strafen fielen milde aus.

CHAM Ein Prozess gegen zwei Autoraser vor dem Landgericht Cham wird in Regensburg neu aufgerollt. Vor Gericht müssen sich ab Dienstag, 8. Januar, ein 22- und ein 21-jähriger Mann verantworten. Die erste Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass die beiden Angeklagten am 23. Februar 2018 gegen 20.50 Uhr zwischen Cham und Furth im Wald ein illegales Autorennen mit streckenweise mehr als 200 km/h Geschwindigkeit veranstaltet hatten.

Auf Höhe der Abfahrt Chamerau soll der 22-Jährige mit seinem Seat Leon dicht auf das Fahrzeug seines nun Mitangeklagten aufgefahren sein. Die Provokation habe schließlich zu einem Rennen geführt, das Leib und Leben Dritter gefährdete. Als die B20 zweispurig wurde, überholten sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit Lastwagen. Auf einer Strecke von mehr als fünf Kilometern, so heißt es in der Anklage, fuhren die beiden Raser sogar über 200 Stundenkilometer. Laut Staatsanwaltschaft gefährdeten sie dabei nicht nur eine Beifahrerin, die im Fahrzeug eines der Angeklagten saß, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit von über 200 km/h fuhren die Angeklagten laut erstinstanzlichem Urteil sogar über der Mittellinie. Fünf Fahrzeuge kamen ihnen während des Autorennens entgegen. Erst eine Zivilstreife konnte das illegale Autorennen beenden.

Die Strafen des Amtsgerichts Cham waren indes relativ beschaulich. Der Jüngere wurde zu 90 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, nur er ist deshalb vorbestraft. Lediglich fünf Monate musste er seinen Schein abgeben. Der ältere Raser wurde zu 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, auch er musste seinen Schein abgeben.

Der Berufungsprozess findet am 8. Januar vor dem Landgericht Regensburg statt.

Regensburg